Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 251

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der letzten Jahre war, um gerade bei der Höchstgerichtsbarkeit eine Entlastung herbeizuführen.

Wenn man bedenkt, dass es aber noch immer 377 Verfahren beim Verwaltungs­gerichtshof gibt, die länger als drei Jahre dauern, so haben wir – wie ich glaube – dort weiterhin Handlungsbedarf.

Bei der Diskussion zum Konvent kam hervor, dass es wahrscheinlich eine sehr große und breite Mehrheit hier im Haus für eine Reform der Verwaltungsgerichtshöfe geben würde.

Die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen steht auch im Regierungs­programm. Ich halte das für einen der wesentlichsten Schritte für eine Reform der Verwaltung. Es handelt sich um einen zweiinstanzlichen Verwaltungszug, der dann letztentscheidend bei den Landesverwaltungsgerichten bleibt, und einen Bundesver­waltungsgerichtshof, der letztlich dann für die einheitliche Rechtsprechung zu sorgen hat, aber auch alle anderen Fachsenate aufsaugen könnte.

Ich bin diesbezüglich etwas anderer Meinung als Sie. Ich glaube, dass man in diesem Bundesverwaltungsgerichtshof dann sämtliche Agenden unterbringen müsste, nämlich nach dem Motto: neun Landesverwaltungsgerichtshöfe und ein Bundesverwal­tungs­gerichtshof, der dann wirklich alle Agenden umfasst. Ich glaube, es wäre auch ver­nünftig, den Asylgerichtshof dann dort aufgehen zu lassen, um nicht wieder Extra­gerichte zu schaffen.

Mit der Einführung des Asylgerichtshofes ist natürlich eine Mehrbelastung des Verfas­sungsgerichtshofes einhergegangen. Gerade dieses Budget zeigt aber, dass man sich dieser Frage sehr offensiv gestellt hat. Es wurden 19 neue Dienstposten beim Verfassungsgerichtshof durch dieses Budget geschaffen, davon 15 Juristen, um diesen Mehranfall, der eindeutig durch die Einführung des Asylgerichtshofs entstanden ist, bewältigen zu können. Ich glaube, dass man sehr offensiv mit dieser Frage umgegan­gen ist und den Verfassungsgerichtshof auch personalmäßig auf den Stand gebracht hat, den er braucht, um weiterhin diesen sehr, sehr guten internationalen Standard zu halten, den der Verfassungsgerichtshof bei uns hat.

Ich glaube daher, dass diese Maßnahmen, die im Regierungsprogramm mit der Einfüh­rung von Landesverwaltungsgerichtshöfen vorgegeben sind, aber auch der offensive Umgang, Personalstellen dafür zur Verfügung zu stellen, um den Mehranfall beim Verfassungsgerichtshof zu bewältigen, damit nicht dort jener Stau entsteht, der beim Verwaltungsgerichtshof entstanden ist, eine sehr gute Lösung darstellen. Ich meine, dass der Asylgerichtshof in den letzten Monaten gezeigt hat, dass er sehr gute Arbeit leistet und diesen Rucksack, den man ihm mitgegeben hat – nämlich diese Verfahren zu bewältigen –, sehr gut bewältigt hat.

Ganz besonders freut es mich, dass im Medienbereich einiges geschehen ist und dass bei den Obersten Organen auch die Medien beinhaltet sind. Da freut mich ganz besonders, dass das Film/Fernseh-Abkommen von 7,5 Millionen € auf 13,5 Millionen € erhöht wurde. Das ist die Chance, den heimischen Film weiterhin zu fördern.

Wir sehen ja in den letzten Monaten, wie erfolgreich die heimischen Filmschaffenden sind: einerseits mit einem „Oscar“ und jetzt mit einer „Goldenen Palme“ in Cannes aus­gezeichnet, wobei man dazusagen muss, dass Haneke – der im Übrigen ein Wiener Neustädter ist (Oh-Rufe und Beifall bei der SPÖ) – nicht den ersten Preis bei diesen Filmfestspielen gewonnen hat, sondern schon mehrere Preise gewonnen hat und letztendlich jetzt den Hauptpreis gewonnen hat. Es war dies ein Film, der durch das Film/Fernseh-Abkommen gefördert wurde, sodass man sieht, dass das Geld gut


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