Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 252

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angelegt ist und dass das eine Visitenkarte nach außen ist. (Abg. Brosz: Und die Kritik, dass es zu wenig ist, hört niemand!)

Ich bin froh darüber, dass das von 7,5 Millionen € auf 13,5 Millionen € erhöht wird. Ich glaube, das ist herzeigbar, das sind mehr als 40 Prozent Erhöhung. Das gibt es – wie ich glaube – in keinem anderen Bereich.

Dazu kommen noch ein Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks von 5 Mil­lionen € und ein Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks von 1 Mil­lion €. Ich meine, dieses Geld ist wirklich hervorragend angelegt, weil Österreich für seine kreativen Kunstschaffenden bekannt ist. Insbesondere in der Filmwirtschaft hat sich das in den letzten Monaten bewiesen.

Ich meine, man setzt mit diesem Budget die richtigen Akzente. Ich glaube auch, dass man bezüglich der Höchstgerichte die richtigen Maßnahmen mit diesem Budget getroffen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

9.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Windholz zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

 


9.20.01

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Ministerbank! Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Frauen Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Mein Vorredner hat in Bezug auf den Verfassungs­gerichtshof die Meinung vertreten, dass das nun zusätzliche Personal, 19 Dienst­posten mehr, ausreichen wird. – Dem möchte ich heftig widersprechen! Aufgrund der Zuständigkeit im Asylverfahren seit dem zweiten Halbjahr 2008 muss man sich nur die Aktenzahlen vor Augen halten. Ein Drittel aller Akten – obwohl erst im zweiten Halbjahr zuständig – handelt von solchen Verfahren, und ich würde einmal sagen, eine über­lange Verfahrensdauer ist keinem am Verfahren Beteiligten wirklich zumutbar. Mit den nun zusätzlichen 19 Dienstposten haben Sie keinesfalls Vorsorge getroffen, haben Sie keinesfalls adäquat Personal zur Verfügung gestellt, haben Sie keinesfalls erreicht, dass eine angemessene Verfahrensdauer sichergestellt werden kann. Das ist, wenn Sie das vorhatten, absolut misslungen. (Beifall beim BZÖ.)

Das Thema Rechnungshof haben wir schon vor Kurzem, bei den letzten Plenartagen, diskutiert. Noch einmal aussprechen möchte ich meinen Dank an den Rechnungs­hof­präsidenten, an das gesamte Personal im Rechnungshof – es war wie immer eine sehr beeindruckende Leistung. Der Rechnungshof ist Garant dafür, dass die Verschwen­dung von Steuergeld in entsprechender Form aufgedeckt wird und dass auch Vor­schläge gemacht werden, wie man in Zukunft vermeidet, dass Steuergeld beim Fenster hinausgeschmissen wird. (Beifall beim BZÖ.)

Diese Bundesregierung verabsäumt es aber neuerlich, eine Ausweitung der Prüfkom­petenzen voranzutreiben. Ich darf in diesem Zusammenhang die Gemeindeprüfungen ansprechen. Es ist nicht einzusehen, dass Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern nicht geprüft werden können.

Angesichts des umfangreichen Bankenpakets ist es höchst an der Zeit, dass dem Rechnungshof auch hier Prüfkompetenz zugestanden wird.

Alles in allem ist es, glaube ich, sehr von Vorteil, den Rechnungshof als das zu sehen, was er ist, nämlich als Partner, um seine Möglichkeiten zu optimieren. Ich glaube, da steht nicht im Vordergrund, dass sich dann irgendjemand rechtfertigen muss, sondern im Vordergrund steht, dass man die zukünftige Ausrichtung positiv gestaltet und dass der Rechnungshof Partner ist in der Effizienzsteigerung.

 


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