Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 253

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Noch einmal: ein herzliches Dankeschön an den Rechnungshofpräsidenten und an sein Team! (Beifall beim BZÖ.)

Bei der Volksanwaltschaft haben wir eine ähnliche Situation. Die Prüfkompetenz ist auch dort meiner Meinung nach erweiterbar. Ich glaube, es ist auch wichtig, den Zugang aller Bürger zur Volksanwaltschaft zu steigern. Wir haben derzeit ein gewisses Ost-West-Gefälle, das heißt, im Westen wird sie weit weniger in Anspruch genommen; das hängt natürlich auch mit der Örtlichkeit der Volksanwaltschaft zusammen, mit deren Etablierung in Wien, und auch mit der Generationenfrage: Wer nimmt die Volks­anwaltschaft in Anspruch?

Man dürfte sich also durchaus Gedanken darüber machen, auch in Richtung der jüngeren Bevölkerung Akzente zu setzen. Ich denke, dass der ORF erweiterbar ist für weitere Medien – das wäre ein wichtiger Zugang, um den Menschen vor Augen zu führen, was bei der Volksanwaltschaft alles möglich ist an Unterstützung. Diese Zig­tausenden Fälle bringen eines mit sich: das Vertrauen in die Republik und somit auch das Vertrauen in das Parlament zu stärken. – Ich darf mich an dieser Stelle bei den Volksanwälten ausdrücklich bedanken, die mit großem Engagement bei der Sache sind.

Der Verwaltungsgerichtshof wurde von meinem Vorredner insofern ins Spiel ge­bracht, als man sagt: Die Verschiebung der Asylverfahren zum Verfassungsgerichtshof bedeutet eine Entlastung für den Verwaltungsgerichtshof. – Sie sagen, das bringt eine Effizienzsteigerung, aber das ist meiner Meinung nach unzutreffend. Und wenn Sie das Wort „gelungen“ in diesem Zusammenhang verwenden, ist das ebenfalls nicht zutref­fend. Das, was Sie erreichen, wenn Sie dem Verfassungsgerichtshof nicht das not­wendige Personal zur Verfügung stellen, ist nichts anderes als eine Stauverschiebung. Wir wollen rasche Verfahren, effiziente Verfahren, und das haben Sie mit Ihrer Per­sonalaufstockung keinesfalls erreicht!

Ich darf mich auch noch den Repräsentationsausgaben zuwenden, die sich ja in ungeahnten Höhen darstellen. Gerade was die Volksanwaltschaft und den Rech­nungs­hof betrifft, sind das wirklich mickrige Beträge: Volksanwaltschaft 4 000 €, Rechnungs­hof 15 000 €. Da geht man in der Präsidentschaftskanzlei mit 1 300 000 € schon sehr großzügig zur Sache.

Es wurden im Jahr 2008 an Repräsentationsspesen 5 230 093 € ausgegeben, und für 2009 sind 5 005 000 € vorgesehen. – Wir meinen, das ist viel zu viel. In Zeiten, in denen man sparen sollte, könnte man auch hier Akzente setzen. (Abg. Großruck: Sag eine Zahl! Wie vielen passt denn das?) Da könntet ihr mit gutem Beispiel vorangehen und sagen, es wäre angebracht, diese Repräsentationskosten zu halbieren, und damit ein gutes Zeichen setzen, obwohl das auch noch zu wenig wäre. (Beifall beim BZÖ.)

Ebenso stellen sich die Belohnungen dar. Diesbezüglich gibt es Anfragebeantwor­tun­gen, die gar nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn man nach den genauen Summen fragt, erhält man eine Gesamtzahl. Da geht es heftig zu in den Ministerbüros! Wir haben für das Jahr 2008 eine Aufstellung über Belohnungen, über Ausgaben für Inse­rate, wir kennen die Beraterkosten der Bundesregierung und wissen um die Taxikosten in exorbitanter Höhe.

Also ich sage Ihnen: Wenn Sie wirklich etwas Gescheites machen wollen, dann sorgen Sie dafür, dass der Verfassungsgerichtshof genügend Personal bekommt, damit es dort keinen Stau gibt, damit es rasche Verfahren gibt! Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Die genannten Beträge können Sie zumindest halbieren. (Beifall beim BZÖ.)

9.26

 


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