Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 259

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

stimmen, die immer wieder geäußert werden und hinsichtlich derer ich mir denke, ich hätte gerne diese Voraussicht und diese Selbstsicherheit, mit der da manchmal ge­sprochen wird. Es wird da oft mit Sicherheiten agiert, für die jedenfalls viele Wissen­schafter keine entsprechende Basis in der derzeitigen Situation haben.

Trotz dieser schwierigen Lage haben wir versucht, auch in dem enger abgesteckten Bereich, über den wir reden, ein Budget zu machen, das einerseits möglichst sparsam ist und in dem andererseits trotzdem einzelne Akzente gesetzt werden, die für wichtig befunden werden.

Ein Punkt ist die Frage der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie wissen ja, wir diskutieren in den Konsolidierungsarbeitskreisen verschiedene Aspekte, wo wir im Bereich der Ver­waltung im Budget Einsparungen treffen können beziehungsweise wo wir effizienter werden können. Es geht ja nicht immer nur um Einsparungen, sondern es geht auch um die Frage, ob wir effizienter werden können. Es wurde vor Kurzem ein Gesetz beschlossen, in dem es auch um effizienten Mitteleinsatz ging, und zwar um die Frage der Rechtspfleger im Strafverfahren.

Auch beim Thema Verwaltungsgericht beziehungsweise Neuordnung der Verwal­tungs­gerichtsbarkeit geht es um die Frage der Effizienzsteigerung. Geplant ist – ich sage das, weil das auch schon Thema in einer der vorigen Reden war –, dass wir bis zum Herbst so weit sind, mit einem Gesetzentwurf in Begutachtung zu gehen. Es soll, wie im Regierungsabkommen vorgesehen, ein zweiinstanzliches Verfahren werden. Es sollen Landesverwaltungsgerichtshöfe geschaffen werden, in die die Unabhängigen Verwaltungssenate sozusagen integriert werden, und es soll ein Bundesverwaltungs­gericht erster Instanz geschaffen werden, natürlich auch mit dem Sinn, den Verwal­tungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof zu entlasten – in dem Fall natürlich insbesondere den Verwaltungsgerichtshof.

Wir haben aber auch Maßnahmen gesetzt, um Verfahrenszeiten zu verkürzen. Kollege Wittmann hat schon darauf hingewiesen, dass wir beim Verwaltungsgerichtshof zehn Planstellen und beim Verfassungsgerichtshof 19 Planstellen mehr vorgesehen haben. Das hängt natürlich auch mit der Frage der Asylverfahren im Asylgerichtshof zusam­men. Da ist sowohl dem Leiter als auch den Mitarbeitern zu danken: Die Ziele, die gesteckt wurden, konnten – jedenfalls bisher – eingehalten werden. Es gab mit Juli 2008, als der Asylgerichtshof installiert wurde, einen Rückstau von 23 600 Ver­fahren. Ein Viertel dieser Verfahren konnte mittlerweile beendet und somit abgebaut werden. Es ist das Ziel, bis Ende 2010, Anfang 2011 diesen Rückstau, diesen Ruck­sack abzubauen.

Wenn es so weitergeht – und es gibt nichts, was momentan dagegensprechen wür­de –, wird dieses Ziel auch erreicht werden. Auch von den neu anhängig gewordenen Verfahren konnte – durch die Beschleunigung vonseiten der Mitarbeiter und Mitarbeite­rinnen dort – im Zeitraum Juli 2008 bis März 2009 mehr als die Hälfte abgebaut werden, und bei den ungefähr 2 100 Dublin-Verfahren, die anhängig sind – also bei denen es um die Frage der Zuständigkeit innerhalb der EU geht –, betrug die durch­schnittliche Verfahrensdauer zwischen zehn und 14 Tagen; diese konnten also in einem sehr straffen Verfahren abgehandelt werden.

Die Schaffung des Asylgerichtshofes hat also Sinn gemacht. Auch die Qualität der Verfahren ist offenbar sehr gut, denn der Großteil der Verfahren, die zum Verfassungs­gerichtshof abgezogen wurden – also wo Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben wurde –, wurde von diesem bestätigt.

Der Verfassungsgerichtshof selbst hat, um die große Anzahl an Verfahren abbauen zu können beziehungsweise nicht noch größer werden zu lassen, Zwischensessionen – zusätzlich zu den vier Sessionen, die üblicherweise stattfinden – eingeführt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite