Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 278

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Ich meine, dass dies notwendig wäre! – Ich erwähne dafür nur die sachlichen Argu­mente, Sie haben dann die Möglichkeit, darüber zu entscheiden. Aber es geht darum, dass berechtigterweise aus der Sichtweise des Rechnungshofes die Gemeinden in den letzten Jahren gestärkt worden sind. Sie wissen, dass die kleinen Gemeinden im Jahr 2005 eine Ausweitung, eine Verbesserung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels erhalten haben.

Sie wissen, dass im Jahr 2008 wiederum im Rahmen des Finanzausgleichs mehr als 500 Millionen € zusätzlich an die Gemeinden gegangen sind. Sie wissen, dass die Gemeinden verstärkt Aufgaben in diesem Bereich übernehmen. Und es wird notwendig sein, damit man diesbezüglich das staatliche Handeln optimal erfüllen kann, dass auch Gemeinden mit einem Prüfverband in einen Objektivitätsverband miteinbezogen wer­den. Nicht zuletzt haben wir in Österreich eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungs­wei­se; diese erfordert auch die Ebene der Gemeinden, sodass sie miteinbezogen werden.

Es geht auch um Folgendes: Wohin sollen die Gelder fließen? Ist der Finanzausgleich gerecht oder nicht gerecht? – Wir können das derzeit gar nicht sagen, denn es ist beispielsweise – ich zitiere die Statistik Austria – so:

Auf Gemeindeebene fehlen Angaben für Investitionen sowie über entsprechende Schuldaufnahmen und Finanzschuldbestände, da diese Einnahmen beziehungsweise Ausgaben nicht mehr in den Gemeindehaushalten getätigt werden, sondern in ausge­lagerten Einrichtungen verbucht werden. Damit kommt es im Gemeindebereich zuneh­mend zu Verzerrungen in der gesamten Finanzstatistik. Es wäre notwendig, in diesem Bereich Transparenz zu schaffen. – Zitatende. (Zwischenrufe der Abgeordneten Groß­ruck und Rädler.)

Nächster Bereich. Sie haben gesagt, die Gemeinden werden mehrfach geprüft. – Ich kann auch hier nur sagen, dass das zwar richtig ist, dass aber immer die Frage die ist, in welcher Form die Prüfungen stattfinden. Es gibt bei den Gemeindeordnungen eine unterschiedliche Organisation der Aufsicht, unterschiedliche Aufsichtsmittel, unter­schiedliche Prüfungsmaßstäbe und unterschiedliche Prüfkompetenzen. Das heißt, da sind absolut unterschiedlich ausgestattete Prüfkompetenzen vorhanden. Es gibt keine verpflichtende öffentliche Behandlung der Prüfberichte der Gemeindeaufsicht. Wir haben in diesem Bereich, denn öffentlich kann ausgeschlossen werden ... (Abg. Groß­ruck: Selbstverständlich!) – Ich zitiere hier § 59 der Steiermärkischen Gemeindeord­nung, ich zitiere § 36 der Tiroler Gemeindeordnung. Das ist nicht verpflichtend öffent­lich, sondern verpflichtend öffentlich ist lediglich die Behandlung des Rechnungs­ab­schlusses.

Also Sie sehen, Herr Abgeordneter Großruck, es ist unterschiedlich! Es ist die Trans­parenz nicht überall gleich.

Wenn man sich den Bereich der Aufsicht der Länder anschaut, so ist zu sagen: Auch da sind die Aufgaben gänzlich unterschiedlich. Da ist die Gebarungskontrolle, wie sie der Rechnungshof durchführt, nämlich nach Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck­mäßigkeit, eine von vielen Aufgaben, die die Gemeindeaufsicht der Länder durchführt, und auch da ist die Organisation beziehungsweise Zuteilung äußerst unter­schiedlich.

Wir haben die Problematik, dass von den Gemeinden, wie erwähnt, 7,8 Milliarden € der Finanzschulden in marktbestimmende Betriebe ausgelagert sind und dass da teilweise keine Kontrolle stattfindet, nämlich nicht von der Gemeindeaufsicht und auch nicht von der Aufsicht des Landes. (Abg. Rädler: Große Gemeinden!)

 


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