Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 279

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Das heißt, es wäre also zweckmäßig, da gerade diesbezüglich gemeindeauf­sichts­rechtliches Handeln notwendig wäre, dass hier eine Kontrolle stattfindet. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Auch da ein Beispiel dafür, dass die Kontrolle eben nicht in dieser Phase erfolgen sollte. Ich zitiere ein Mitglied eines Gemeindekontrollausschusses, eines Prüfungs­aus­schusses, der Folgendes sagt:

Als besonders schwierig erweist sich in unserer Gemeinde auch die Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Es ist nicht möglich, als Mitglied des Prüfungsausschusses die Prüfrechte in ausreichendem Maße wahrzunehmen. Einerseits obliegt die ausgeglie­derte Gesellschaft nicht der Prüfkompetenz, andererseits werden dort Entscheidungen getroffen, deren Folgewirkungen die Gemeinde betreffen, zum Beispiel Haftungen über 18 Millionen €. – Zitatende.

Wollen Sie da nicht im Rahmen des Gemeinderates Klarheit haben? Wollen Sie nicht entscheiden, da das ja den Gemeindehaushalt betrifft, wie es dort ausschaut und ob nicht Transparenz notwendig und damit wirtschaftliches Handeln zweckmäßig wäre? (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Der letzte Punkt, den ich hier noch erwähnen möchte, ist folgender: Ich zitiere da ein unverdächtiges Mitglied beziehungsweise jemanden, der sich in diesem Bereich sicher gut auskennt, nämlich Herrn Hofrat Dr. Robert Hink, Generalsekretär des Gemeinde­bundes. Er führt im Werk „Das Gemeindekomplott“ Folgendes aus – ich zitiere –:

So wurden in den letzten Jahren die direkten Gestaltungsmöglichkeiten einer Ge­meinde stark eingeschränkt. Hier wirkt sich aus, dass man immer mehr wirtschaftliche Aufgaben der Gemeinden von ausgegliederten Gesellschaften, Unternehmen durch­führen lässt. Damit sind sie der direkten Kontrolle des Gemeinderates entzogen. – Zitat­ende.

(Abg. Rädler: Welche Gemeinden sind das? – Die großen!)

Das heißt, es wäre zweckmäßig, dass man die Gemeinden in ihrem eigenen Interesse mit in den Kontrollverband hineinnimmt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zu wissen, ob sich die Transfereinnahmen mit den Transferausgaben decken, und um ihnen auch die Möglichkeit zu geben, im Benchmark-Vergleich zu wissen, wo man gerade liegt. Zeiten, in denen Kontrolle etwas Negatives, etwas Belastendes war, sind, so glaube ich, schon lange vorbei, weil gezeigt wurde, dass mit Kontrolle neue Wege gegangen werden können. Kontrolle hilft, Kontrolle berät.

Nehmen Sie doch den Ansatz an, dass Sie die Möglichkeit haben, dass jemand aus dem staatlichen Bereich, der das nötige Know-how hat, auch Ihnen dieses Know-how zukommen lässt und Ihnen, also der Gemeinde, hilft, damit Sie Ihre Aufgaben dement­sprechend wahrnehmen können! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich bin in diesem Bereich, da die jetzige Debatte nicht ausreichen wird, jederzeit bereit, Ihnen mit Fakten, mit Daten, mit Unterlagen zu beweisen, dass es so ist. Jederzeit!

Die jüngsten Entwicklungen im Burgenland und im Südburgenland als solche zeigen ja, dass es notwendig wäre, gerade in diesem Bereich auf verstärkte Kontrolle, auf objektive transparente Kontrolle zu setzen, um für die Glaubwürdigkeit der Gemeinden etwas zu tun. Das steht außer Streit! – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

11.06


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte. (Unruhe bei der ÖVP. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

 


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