weise die Kontrollbeamten als Schriftführer für den Kontrollausschuss verwendet worden sind. Sie sehen also, dass da die Effizienz der Kontrolle nicht im vollen Ausmaß gewährleistet war und dass da sehr wohl etwas zu tun wäre.
Dazu kann ich auch auf den letzten Fall hinweisen, der im Burgenland in Erscheinung getreten ist. Ich möchte hiebei den Präsidenten des Gemeindevertreterverbandes zitieren, der ausführt, dass für ihn nicht begreiflich ist, was da passiert ist. Als Grund führt er an, die Gemeindeaufsicht habe versagt, denn durch früheres Einschreiten hätte größerer Schaden verhindert werden können; die Gemeindeaufsicht habe es verabsäumt, die Bereinigung der von ihr bereits 1996 festgestellten Mängel zu überprüfen. – Auch das ist wieder ein Punkt, der zeigt, dass in dem Bereich Nachbesserungen erforderlich sind. (Abg. Mag. Stadler: Kein Einzelfall! – Abg. Mag. Kogler: AUA! ... Kontrolle versagt hat! – Weitere Zwischenrufe.)
Zu einem weiteren Punkt möchte ich ganz kurz auf den Redebeitrag von Frau Abgeordneter Schittenhelm eingehen, wobei ich mich dafür bedanken möchte, dass sie die Reputation des Rechnungshofes an und für sich positiv hervorgehoben hat. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
Ich möchte nur erwähnen, dass der Rechnungshof das Motto „Unabhängig, objektiv und wirksam“ hat, und das leben wir! Wenn der Rechnungshof Vorschläge macht, noch dazu Vorschläge, die von allen Parteien in unterschiedlichem Ausmaß unterstützt werden, tut man sich schwer, in irgendeiner Art und Weise Parteipolitik oder sonst etwas zu unterstellen.
Ich glaube, es wäre notwendig, gerade im Zeichen der Verwaltungsreform, im Zeichen notwendiger Strukturreformen die Diskussion so zu führen, dass die Probleme auf den Tisch kommen, Probleme außer Streit gestellt werden und dann aus verschiedensten Ansätzen heraus Lösungen gesucht beziehungsweise implementiert werden, wobei Lösungen immer einen gewissen Kompromiss beinhalten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.) Aber man sollte nicht bereits am Anfang Maßnahmen mit parteipolitischer Brille sehen, weil das eine Lösung, die Österreich braucht, sicherlich verhindern würde.
Zu dem, was darüber gesagt wurde, dass Gemeinden in die Kontrollkompetenz mit einbezogen werden sollten, möchte ich kurz anführen, dass bereits Leopold Figl, Präsident des Nationalrates, anlässlich des 200-jährigen Bestehens des Rechnungshofes Folgendes ausgeführt hat:
„Außerdem ging schon vom Zeitpunkt der Schaffung unserer Bundesverfassung an (1920) die Entwicklung dahin, dem Rechnungshof auch die Gebarungskontrolle für Länder und Gemeinden anzuvertrauen“ (Abg. Grosz: Ja, Leopold Figl!) –; „in Erfüllung dieser Aufgabe ist er nicht Organ des Nationalrates, sondern des betreffenden Landtages. Der Rechnungshof ist so zu einem Hüter des Ordnungsprinzips für die weitverzweigte Finanzwirtschaft aller unserer Gebietskörperschaften geworden.“ (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
In dem Zusammenhang ist es auch unverfänglich, Universitätsprofessor Dr. Hengstschläger zu zitieren, der ausführt – ich zitiere (Abg. Mag. Stadler: Auch ein BZÖler!) –:
„Tatsache ist, dass die Gebarung von 98,98 % der österreichischen Gemeinden nie von einem unabhängigen und außenstehenden Kontrollorgan geprüft wird. Die Höhe der öffentlichen Mittel, über die eine Gemeinde verfügt und mit denen sie gebart, hängt nicht von der Einwohnerzahl, sondern von anderen Faktoren wie der wirtschaftlichen Struktur der Gemeinde ab. Dass die Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Gebarungskontrolle nicht auf die Finanzkraft, sondern allein auf die Einwohnerzahl abstellt, lässt sich mit Sachlichkeitserwägungen nicht begründen.“
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