Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 322

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Dann wurde auf das Namensrecht rekurriert. – Ich habe das Taufdatum der Volks­anwaltschaft vergessen. Wann ist sie denn auf den Namen „Volksanwaltschaft“ getauft worden? – Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ich weiß gar nicht, wer die Zeremonie damals durchgeführt hat. Das ist das Schutzinteresse, auf das sich die Volksanwaltschaft stützt: § 43 ABGB, wo es um Familiennamen und Firmennamen geht, meine Damen und Herren. Lächerlicher geht es gar nicht mehr!

Aber es ist ja entlarvend. Zuerst hat es geheißen, es kommt eine Klage, dann kommt keine Klage. Dann kommt ein Schreiben der Finanzprokuratur im Auftrag der Volks­anwaltschaft, wo eine Klage angedroht wird. Dann kommt ein Fristenlauf, der es wirklich in sich hat: Die Finanzprokuratur fordert mich am 20. Mai auf – zugestellt am 22. Mai –, eine Erklärung abzugeben, dass ich einverstanden sei, in Zukunft meine Wahlwerbung zurückzuziehen. Ich soll das am 25. Mai abgeben – das war also gestern, 12 Uhr; das ist geschehen. Und dann soll ich innerhalb von vierzehn Tagen, das ist genau bis 8. Juni, die Wahlwerbemittel einziehen. Das ist wirklich ein genialer Zeitablauf, da gibt es nichts einzuwenden!

Ich habe das unterschrieben. Ich habe mitgeteilt, ich werde am 8. Juni dafür sorgen, dass alle Wahlwerbemittel wieder eingezogen werden. Das kann ich Ihnen hoch und heilig versprechen. (Beifall beim BZÖ.)

Übrigens, unterschrieben ist das Ganze nicht vom Präsidenten der Finanzprokuratur, sondern bezeichnenderweise vom stellvertretenden Abteilungsleiter – nicht einmal vom Abteilungsleiter selber oder von der Abteilungsleiterin, sondern vom stellvertretenden Abteilungsleiter der Abteilung Innovation, Leistung und Wettbewerb, meine Damen und Herren. – So viel zur Ernsthaftigkeit dieses Anliegens. (Abg. Grosz: Wo haben die hier „innovativ“?!)

Frau Brinek, wenn Sie ernsthaftere Dinge vorzubringen haben, dann treten Sie damit an die Öffentlichkeit. Wenn Sie glauben, dass Sie damit der Volksanwaltschaft in der Öffentlichkeit einen Dienst erweisen, dann liegen Sie aber falsch.

Wir haben das übrigens schon einmal untersucht. Lassen Sie sich das von jenen Mitgliedern der Volksanwaltschaft erklären, die schon länger in der Institution sind. Das war der Fall Steinhauser, ein bekannter ehemaliger Schwarzer, den müssen Sie noch aus Ihrer Frühzeit kennen; oder ein anderer ehemaliger Schwarzer, dessen Namen ich jetzt nicht in den Mund nehmen will – aber er ist mir geläufig.

Wir haben bei diesen beiden Fällen untersucht, wie das mit der Volksanwaltschaft ist, und haben festgestellt, dass die Volksanwaltschaft für ihre Bezeichnung keinen Schutz hat. Das kann man beheben, das kann man ändern, aber tun Sie nicht so, als ob Ewald Stadler sozusagen ein Gesetz verletzt hätte. Wenn Sie Volksanwältin sind, behaupten Sie nicht, es gäbe Gesetzesverletzungen, wo es keine gibt – oder lernen Sie dazu! Es genügt, wenn Sie einen Griff ins Archiv tätigen. (Beifall beim BZÖ.)

13.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


13.22.38

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erspare mir die Anreden, denn es bleibt nur wenig Zeit. Aber, Herr Abgeordneter Stadler, ein ganz kurzer Satz: Glauben Sie wirklich, dass die Argumentation, die Sie jetzt vorgelegt haben, ernst zu nehmen ist?

Da wird vorhin gerade von einem Redner Ihrer Partei gesagt, wir stellen das ohnehin nach den Wahlen ein, dann nennt er sich nicht mehr Volksanwalt. Und dann kommen Sie mit Ihrer Argumentation und wollen uns erklären, dass Sie gute juristische Gründe


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