Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 380

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de­nen Zöllner personalmäßig richtigerweise und günstigerweise für Grenzschutzein­richtungen dieser Art personell hätten Verwendung finden können.

Das Bundesheer wird de facto missbraucht, und aus diesem Grund wenden wir uns gegen diesen Missbrauch, obwohl wir selbstverständlich die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung im Osten, insbesondere beim gegenwärtigen Anschwellen der Kriminali­tätsintensität, würdigen und anerkennen. Das hat nichts damit zu tun, dass die Regie­rung die verfassungsmäßige Ordnung in diesem Punkt nicht herstellt: Polizei statt Bundesheer gegen Verbrecher. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Anträge – zweimal mündlich eingebracht und einmal in den Kernpunkten erläutert – sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung; der dritte Antrag wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG auch zur Verteilung gebracht.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kunasek und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Budgetaus­schus­ses (111 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-Ansatz

Aufgaben­bereich

Bezeichnung

von

abzuändern um Millionen Euro

auf

1/14108

41

Aufwendungen

878,913

+529,372

1.408,285

1/14138

41

Aufwendungen (Bauvorhaben)

79,980

+120,000

199,980

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.

Begründung

Auf Grund von Abänderungsanträgen sollen die Ausgaben für die Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten und Sport zur Bedeckung von Beschaffungen und zur Weiterführung der Bundesheerreform für 2009 um 649,372 Mio. € und für 2010 um 626,444 Mio. € angehoben werden. Analog sind für diesen Zweck für 2011 621 1 Mio. €, für 2012 606,5 Mio. € und für 2013 587,0 Mio. € an zusätzlichen Budget­mittel vorgesehen. Dies entspricht dann einem Budget für die Untergliederung 14


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