Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 381

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Militärische Angelegenheiten und Sport von mindestens 2,86 Milliarden Euro, also 1 Prozent des BIP Österreichs, wovon die zusätzlichen Mittel für den Bereich der Militärischen Angelegenheiten und nicht für den Bereich Sport gebunden sein sollen. Damit sollten die unbedingt notwendigen Beschaffungen für das Österreichische Bun­desheer für die Sicherheit unserer Soldaten und notwendige Schritte zur Umsetzung der Bundesheerreform, speziell auch im Bereich der Aufwendungen für Bauvorhaben, möglich werden.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kunasek und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen erlassen wird (201 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Budgetaus­schusses (112 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-Ansatz

Aufgaben­bereich

Bezeichnung

Von

abzuändern um Millionen Euro

auf

1/14108

41

Aufwendungen

892,337

+506,444

1.398,781

1/14138

41

Aufwendungen (Bauvorhaben)

79,980

+120,000

199,980

2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.

Begründung

Auf Grund von Abänderungsanträgen sollen die Ausgaben für die Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten und Sport zur Bedeckung von Beschaffungen und zur Weiterführung der Bundesheerreform für 2009 um 649,372 Mio. € und für 2010 um 626,444 Mio. € angehoben werden. Analog sind für diesen Zweck für 2011 621,1 Mio. €, für 2012 606,5 Mio. € und für 2013 587,0 Mio. € an zusätzlichen Budgetmittel vorgesehen. Dies entspricht dann einem Budget für die Unterglie­de­rung 14 Militärische Angelegenheiten und Sport von mindestens 2,86 Milliarden Euro, also 1 Prozent des BIP Österreichs, wovon die zusätzlichen Mittel für den Bereich der Militärischen Angelegenheiten und nicht für den Bereich Sport gebunden sein sollen. Damit sollten die unbedingt notwendigen Beschaffungen für das Österreichische Bundesheer für die Sicherheit unserer Soldaten und notwendige Schritte zur Um­set-


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