Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 429

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Sport in unserem Land den entsprechenden Stellenwert zukommen zu lassen, den er benötigt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


18.49.31

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Ein kleines Schlusswort – ja? Danke. Ich möchte noch einmal zur Frage der Verfassungsgemäßheit des Andauerns des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres und noch zu einigen anderen Punkten Stellung nehmen.

Dieses Pingpong-Funk-Gutachten hier, zerlegt durch Ministerialbeamte, die hohe Qua­lität auch in juristischen Belangen haben – das ist unzweifelhaft –, ist nicht alles. Ich lade ein, noch folgende verfassungsmäßige Betrachtung anzustellen:

Erstens: die staatliche Struktur. Wie wird sie umschrieben und bestimmt, nämlich in territorialer und in funktioneller Hinsicht? – Aufgeteilt zwischen Bund und Ländern durch Gesetzgebung und Vollziehung und durch die Kompetenztatbestände und die zugewiesenen Kompetenzen. – Das ist so im Großen und Ganzen der Rahmen.

Die militärische Landesverteidigung obliegt dem Bundesheer – das ist die klare Kom­petenzzuweisung –, die innere Sicherheit ist durch den Bundesminister für Inneres zu vollziehen. Als Brücke für, sagen wir, Notzustände im Bereich der inneren Sicherheit gibt es die Möglichkeit des Assistenzeinsatzes, welcher von der zivilen Behörde beim Militär anzufordern ist. (Unruhe im Saal. – Präsident Neugebauer gibt das Glocken­zeichen.) – Moment, ich habe 10 Minuten.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich sorge für Aufmerksamkeit.

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (fortsetzend): Danke schön, sehr lieb!

Klar ist nach der gesamten Verfassungsordnung, dass dies immer nur für einen kurze Zeit auffallenden, ad hoc bestehenden Zustand gemeint sein kann, sonst hätten wir eine Parallelkompetenz zwischen dem Innenministerium und der militärischen Landes­verteidigung. Das allerdings ist nicht der Fall.

Jetzt haben wir beim Assistenzeinsatz Burgenland/Niederösterreich folgendes Prob­lem: Wir haben einen seit 17 Jahren andauernden Assistenzeinsatz. Und ich sage, dass durch den Zeitverlauf per se eine eigentliche Unterlaufung des Verfassungs­gedan­kens evident ist. – Erstens.

Zweiter Punkt: Beim jetzigen Assistenzeinsatz hat das Militär beklagenswerterweise, sage ich jetzt einmal, keine andere Kompetenz, als „Fußgänger“, Infanteristen einzu­setzen, die schauen und vielleicht irgendetwas Auffälliges melden. – Das ist eine inhaltsleere Kompetenz, eine völlig inhaltsleere Kompetenz, das heißt, es ist eine Scheinassistenz.

Die weitere Frage ist, ob der Bundesminister für Landesverteidigung berechtigt wäre, eine ihm nicht richtig dünkende Assistenzanforderung zurückzuweisen, was bezwei­felnswert ist. Zu Recht ist aber die Frage zu stellen, ob die Bundesregierung als Kolle­gialorgan, das sie de facto nicht wirklich ist, gemeinschaftlich einen verfassungs­wid­rigen Zustand aufrechterhält. Das ist offen zu diskutieren, die Frage ist nicht end­gültig beantwortet. Ich glaube eher, dass die Verfassungswidrigkeit zu bejahen wäre.

Zweitens und mir sehr wichtig: Lutz Weinzinger hat bereits gesagt, dass gegenüber dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung zu apostrophieren wäre, dass er es mit Sicherheit gut meint. – Ja, das ist auch völlig meine Meinung. Alle Übelstände, die


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