Stimmung und Erwartungshaltung sind jedoch sehr gedämpft bis schlecht. Diese 320.000 österreichischen Gewerbebetriebe mit maximal 9 unselbstständig Beschäftigten sichern mehr als 650.000 Arbeitsplätze und sind damit Rückgrat und Stabilitätsfaktor unserer Volkswirtschaft. Damit die Kleinbetriebe als Beschäftigungsmotor der österreichischen Wirtschaft stabil durch die Krise kommen, braucht es aber jetzt wirksame Sofortmaßnahmen.
Am 1. April 2009 ist die Steuerreform inklusive der Senkung des Einkommensteuertarifs rückwirkend mit Jahresbeginn in Kraft getreten. Während der Großteil der unselbstständig Beschäftigten die Entlastung im April zum ersten Mal auf dem Gehaltszettel sah und auch die zu viel bezahlten Steuern der ersten drei Monate rückerstattet bekam, merken die über 320.000 Ein-Personen-Unternehmen, Mikro- und Kleinstbetriebe, die mit ihrem Durchhaltevermögen auch in der Krise mehr als 650.000 österreichische Arbeitsplätze sichern, nichts von der Entlastung. Die Finanzämter haben zu Beginn des Jahres Vorauszahlungsbescheide für die Einkommensteuer 2009 ausgestellt. Die darin ausgewiesenen Einkommensteuerschuld wurde noch nach dem alten, bis 31.12.2008 geltenden Tarif berechnet und sind deshalb im Durchschnitt etwa 1.000 bis 2.000 Euro zu hoch.
Als Maßnahmen zur Stärkung kleiner Unternehmen haben die Grünen folgendes vorgeschlagen:
Rechtsanspruch auf Steuerstundung bei der Einkommensteuer bis zu einem halben Jahr per einfacher Nullmeldung ans Finanzamt als sofortige Staatshilfe für Mikro- und Kleinst-Unternehmen
Steuerstundungsmöglichkeit bei der Umsatzsteuer bis zu einem halben Jahr als sofortige Staatshilfe für Mikro- und Kleinst-Unternehmen
Sofort wirksame Steuerreform 2009 auch für Selbstständige
Keine automatisch höheren Steuervorauszahlungen im Krisenjahr 2009
Ein entsprechender Brief der Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig und des Bundessprechers der Grünen Wirtschaft Volker Plass an Bundesminister Josef Pröll vom 9. April 2009, der auf diesen Umstand aufmerksam machte und Steuerstundungen als Gegenmaßnahme vorschlug, blieb unbeantwortet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der folgendes zum Inhalt hat:
Rechtsanspruch auf Steuerstundung bei der Einkommensteuer bis zu einem halben Jahr per einfacher Nullmeldung ans Finanzamt als sofortige Staatshilfe für Mikro- und Kleinst-Unternehmen,
Steuerstundungsmöglichkeit bei der Umsatzsteuer bis zu einem halben Jahr als sofortige Staatshilfe für Mikro- und Kleinst-Unternehmen,
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