Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 472

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Sommer von den Ländern die ersten Zahlen bekommen, inwieweit da Plätze neu geschaffen wurden.

Auch das Budget von 700 000 € pro Jahr für innovative Kinderbetreuungsprojekte steht für Projekte weiterhin zur Verfügung – hier wird zum Beispiel unter anderem die Ausbildung von Tageseltern vonseiten des Bundes mitfinanziert. Auch hier arbeiten wir an grundlegenden Standards, die wir mit den Ländern dann entsprechend entwickeln und verhandeln werden.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wurde bereits von mehreren Vor­rednerinnen und Vorrednern angesprochen: Wir verhandeln derzeit intensiv – auch mit Sozialpartnern und Expertinnen und Experten – mit dem Ziel, hier eine zusätzliche einkommensabhängige Säule zu schaffen, die eben genau den Lebensrealitäten der Eltern entspricht und zwei Aspekte besonders berücksichtigt.

Der Einkommensverlust, der nun einmal aus der Geburt eines Kindes resultiert, wird zu einem großen Teil – 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sollen ausbezahlt wer­den – kompensiert, was, wie ich glaube, eine zutiefst familien- und sozialpolitische Maßnahme sein wird, denn die Entscheidung für ein Kind, und wir hoffen, hier tatsächlich wieder mehr Menschen Mut zum Kind zu machen, ist etwas sehr, sehr Wichtiges. Wir wollen damit auch Anreize schaffen – das ist natürlich gerade für die Väter ein ganz, ganz wichtiger Schritt –, um auch mehr Väter zu motivieren, und ihnen das Angebot machen, sich Zeit für die Familie zu nehmen.

Auch beim Zuverdienst wird es eine entsprechende Flexibilisierung geben, und auch die unselige Zuschussregelung – ich möchte es einmal so sagen – wird entsprechend verbessert und neu geregelt werden.

Betreffend das Steuermaßnahmenpaket insgesamt – die steuerliche Absetzbarkeit und das, was wir zur Entlastung der Familien gemacht haben – möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen, und es lässt sich nicht oft genug sagen, weil es hier offen­sichtlich einseitig immer wieder falsch dargestellt wird: Es handelt sich um einen Maßnahmenmix, meine Damen und Herren, der einerseits aus Transferzahlungen, andererseits aus steuerlichen Entlastungsschritten besteht.

Es ist nun einmal eine Tatsache, dass gerade im besser qualifizierten mittelstän­di­schen Bereich die Geburtenrate ständig sinkt, und es gilt, gerade in diesem Bereich wieder Mut zum Kind zu machen und die Familien, die bisher in weitesten Bereichen immer Nettozahlerinnen und Nettozahler waren, auch tatsächlich zu entlasten. Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig gewesen, da entsprechend zu handeln und Maßnah­men zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine zentrale Herausforderung ist natürlich die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. Der Herr Bundesminister hat hier bereits die Familienfreundlichkeit bei den Unternehmen angesprochen, weil die Unternehmen natürlich ganz wichtige Part­ner bei Vereinbarkeitsmaßnahmen sind, denn wenn wir Kinderbetreuungseinrichtungen haben, ist das eine Voraussetzung, aber wenn auf der anderen Seite die Betriebe keine Partner sind, dann wird es sehr schwierig.

Wir erleben zum Beispiel beim Audit Familie & Beruf, das wir jetzt wieder stärker forcieren wollen, bei unseren Auditoren zunehmend Anfragen von Unternehmen, die sagen: Gerade jetzt in der Krise haben wir Zeit, haben wir die Möglichkeit, uns hier neu aufzustellen, besser zu werden, und das wollen wir natürlich auch entsprechend för­dern und forcieren.

Familienfreundlichkeit ist natürlich gerade in der Krise essenziell, denn gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besonders nach der Krise ganz, ganz wichtig. – Als aktive Betriebsrätin in der Privatwirtschaft habe ich damals selbst erlebt, nach einer


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