Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 479

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Aufrechterhaltung einer Kreditwürdigkeit verwendet wird, die in den letzten Jahren unter fragwürdiger Gewinnannahmen im Osten auf Spiel gesetzt wurde. Diese Zahlungsverpflichtung wird noch bis in die nächste Generation reichen und somit quasi im Generationenvertrag an die sich heute im Jugendalter befindlichen künftigen Steuerzahler übertragen. Banken und Finanzvermittler haben binnen weniger Monate Geldvermögen vernichtet, die nun unter schmerzlichen Opfern wie Lohnverzicht, Kurzarbeit bis hin zu Kündigungen von den österreichischen Familien wieder her­gestellt werden müssen. Es wäre daher nur billig und recht, den Banken eine Ver­pflichtung aufzuerlegen, die sie daran erinnert, von wem das Geld stammt mit dem sie ihr Weiterbestehen absichern. Darüber hinaus sollte den österreichischen Familien ein Teil ihres investierten Kapitals in Form von Direkthilfen zurückgegeben werden.

Aus diesen Gründen sollten Banken, die sich Mittels Steuergelder sanieren bzw. damit ihre Kreditwürdigkeit aufrechterhalten, in jedem Fall zu gesetzlichen Zahlungen von zumindest 4% des aufgenommenen Kapitals an den FLAF verpflichtet werden. Die Gesamtbelastung darf jedoch die nach der geltenden Gesetzlage vorgesehene höchste Zinsbelastung von 9,3% nicht übersteigen. Widmet man nur die Hälfte der 9,3%igen Verzinsung des für die Banken vorgesehen Kapitals als fix zu bezahlende „Familienabsicherung“ an den FLAF, so könnten bei voller Ausschöpfung des Kapitals alleine daraus rund 600 Millionen Euro für die österreichischen Familien lukriert werden. Damit würde zumindest ein Teil des von den Steuerzahlern bezahlten Banken­sanierungspakets den österreichischen Familien in Form von Direkthilfen rückerstattet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister, wird aufgefordert, ehest mög­lich dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die für jene Banken, die Kapital im Sinne des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in Anspruch nehmen, eine Abgabe („Familienabsicherung“) an den Familienlastenausgleichsfonds in der Höhe vom zumindest 4% des entliehenen Kapitals vorsieht.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier. – Bitte.

 


11.34.06

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Wenn man die Debattenbeiträge der Oppositionsparteien hört, insbesondere zum Schwerpunkt Bankenpaket, muss man froh sein, dass sie nie in die Nähe einer Regierung kommen können, denn die Verwirrung ist ja grenzenlos. (Abg. Dr. Königshofer: Das haben ja Sie schon verursacht!)

Das, was ich Ihnen in diesem Zusammenhang sagen möchte und was Sie feststellen werden, wenn Sie sich die internationale Entwicklung ansehen, ist, dass das eine Unterstützung in der Form ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Banken auf dem internationalen Markt erhalten geblieben ist (Abg. Dr. Königshofer: In Osteuropa ...!), und zwar in dem Sinn, dass die Eigenkapitalbasis von 8 Prozent auf mehr als 9 Prozent erhöht werden konnte.

 


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