Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 494

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die letzte Hilfestellung gewesen sein wird, und in Aussicht gestellt haben, für Sonder­projekte gegebenenfalls auch Sondermittel zur Verfügung zu stellen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Fortführung und Erweiterung der erfolgreichen Modellregionen – die ist unumgänglich –, aber auch im Bereich des ländlichen Raums müssen weitere Aktivitäten – insbesondere bei der Infrastruktur – gesetzt werden.

Faire Chancen für die Menschen in allen Regionen Österreichs sind unsere politische Antwort auf Hasspolemik und Hetzkampagnen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


12.24.31

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Den Öster­reicherinnen und Österreichern wird es immer schwieriger gemacht, eine Familie zu gründen, eine Familie zu erhalten – und vor allem Familie zu leben. Die Notwendigkeit der Familie als Keimzelle der Gesellschaft gilt zwar als unbestritten, hat aber in Öster­reich noch immer nicht jenen Stellenwert, der ihr eigentlich gebührt. Geld für Familien wird noch immer lediglich als Sozialleistung gesehen anstatt als nachhaltige Investition in die Zukunft. Die Institution Familie besitzt durchaus unternehmerische Qualitäten, die vor allem in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise hervorgehoben werden. (Beifall beim BZÖ.)

Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand unentgeltlicher Leistungen der Familie – wie Erziehung oder Pflege – in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass in Österreich pro Jahr Familienarbeit im Wert von 60 Millionen € geleistet wird. Rund 80 Prozent der Familienarbeit wird noch immer von Frauen geleistet. Das muss hier auch einmal erwähnt werden.

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 wurde diese Familien­leistung nicht erhöht. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren eine einmalige Erhöhung, die aber die ständige Teuerung bei Weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18 Prozent, jener der Familienbeihilfe liegt trotz Einführung der 13. Familienbeihilfezahlung bei 13 Prozent.

Ich darf auch noch einmal auf die Steuerreform zu sprechen kommen, die heute schon diskutiert wurde. Im Rahmen der sogenannten Steuerreform 2009, die tat­sächlich nur eine Tarifreform darstellt, haben wir vom BZÖ für den Bereich Familie ein eigenes Steuerpaket entwickelt, das eine Reihe von Verbesserungen enthält. Zudem sind jährliche Valorisierungen betreffend Familienbeihilfe geplant. Unser BZÖ-Steuer­modell sieht unter anderem vor, dass der Alleinverdiener- und Alleinerzieher­absetz­betrag im Vergleich zum Regierungsmodell um 100 € erhöht, also auf 464 € pro Jahr angehoben wird. (Beifall beim BZÖ.)

Der Kinderabsetzbetrag wird im Regierungsmodell mit 58,4 € beziffert, in unserem Modell würde er 85 € pro Monat und pro Kind betragen. Erwähnenswert ist hiebei auch, dass die Ausbezahlung des Kinderabsetzbetrages, der gemeinsam mit der Fami­lienbeihilfe ausbezahlt wird, weiterhin nur zwölf Mal erfolgt, da der Absetzbetrag nicht aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt wird.

Dieses Modell hebt einmal mehr hervor, dass das BZÖ die Familienpartei ist. (Beifall beim BZÖ.) Wir vom BZÖ haben gute Ideen, wir haben gute Lösungen, wir haben gute Vorschläge, und wir zeigen, wie man Familien wirklich entlasten kann.

In diesem Zusammenhang darf ich folgende zwei Anträge einbringen:

 


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