Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 502

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Überdies sind Überlegungen anzustellen und entsprechend in der Regierungsvorlage zu verankern, welche kinderlosen Personen ab einem festzulegenden Alter erhöhte (Dienstnehmer-) Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds vorschreiben.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

12.46


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist eingebracht. Ich füge vorneweg den Satz hinzu: „Der Nationalrat wolle beschließen:“, damit die Sache kom­plett ist.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Reform der Finan­zierung des Familienlastenausgleichsfonds

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), Unterglie­derung 25 – Familie und Jugend, in der 23. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 27. Mai 2009

1. FLAF und Pensionssystem / generative Beiträge:

In der Zeitschrift „beziehungsweise“ Nr. 8/00 vom 04. Mai 2000, des Österreichischen Instituts für Familienforschung an der Universität Wien war folgendes zu lesen:

„Im Rahmen des Drei-Generationen-Vertrages ist der FLAF das Pendant zur Pen­sionsversicherung. Jeder Arbeitnehmer finanziert mit 4,5% seiner Bruttolohnsumme den FLAF. In die Pensionskassen werden von jeder Bruttolohnsumme 22,8% abgeführt. Der FLAF hat keine eigene Verwaltung sondern wurde als zweckgebundene Gebarung im Bundesbudget eingerichtet. Die Pensionskassen stehen in öffentlich rechtlicher Selbstverwaltung.

In den letzten 20 Jahren (Anm. bis zum Jahr 2000!) ist die Entwicklung der Trans­ferzahlungen zu Lasten der Kindergeneration verlaufen: Die Pensionen stiegen in den letzen 20 Jahren um +79%; die Ausgleichzulage – das Existenzminimum für ältere Menschen – stieg um + 158%. Die Familienbeihilfe stieg im gleichen Zeitraum um 43%.

Pensionen:

1981 wurden der ursprüngliche Prozentsatz von 6% der Bruttolohnsumme auf 4,5% gekürzt und diese 1,5% wurden zu den Pensionen umgeschichtet. Im Jahre 1999 waren das rd. 10 Mrd. öS, die für die Pensionen der Mütter überwiesen werden. Für die zukünftigen Pensionen der Karenzgeldbezieherinnen wurden 1999 aus dem FLAF 1,8 Mrd. öS überwiesen. Im Jahr 2000 werden 8 Milliarden des FLAF, die derzeit noch unverplant waren, einmalig direkt an Pensionskassen gezahlt.“

Wie in „beziehungsweise“ hervorgehoben, wurde mit dem BGBl. 646/1977 der Dienst­geberbeitrag ab 1978 von 6% auf 5% verringert und in weiterer Folge durch die Än­derungen im BGBl. 563/1980 (Abgabenänderungsgesetz 1980) ab 1981 um ein weite­res halbes Prozent auf 4,5% der Bruttolohnsumme gekürzt.

 


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