Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 503

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Diese „Ersparnis“ von 1,5% (oder einem Drittel der derzeitigen Beitrags-Einnahmen) wurde zu den Pensionen umgeschichtet. Im Jahre 1999 waren das rd. 10. Mrd. öS, die für die Pensionen der Mütter überwiesen wurden. Diese 1,5%, die damals zweck­gewidmet an die Pensionsversicherung abgegeben wurden, machten im Jahr 2008 (Einnahmen aus Dienstgeberbeitrag für 4,5%: 4.399,3 Mio.) 1,46 Mrd. Euro aus (inkl. Dienstgeberbeiträge der ehemaligen Selbstträger ab der Jahresmitte 2008).

Der Gesetzgeber hat sich damals entschieden, anstatt Überweisungen aus Einnahmen des FLAF an die Pensionsversicherung durchzuführen, gleich den kurzen Weg zu wählen und 25% der damaligen Einnahmen (entspricht 33,3% der aktuellen Ein­nahmen) aus den Dienstgeberbeiträgen direkt der Pensionsversicherung zu widmen. Auch heute, 28 Jahre später sind diese Beiträge nach wie vor als Leistungen aus dem FLAF anzuerkennen.

Dennoch fließen derzeit nicht unbeträchtliche zusätzliche Anteile des Familien­lasten­ausgleichsfonds in Richtung Pensionssystem. Im Jahr 2008 waren dies ins­gesamt 566,4 Mio. Euro, wovon 555,8 Mio. Euro aus dem Titel Pensionsbeiträge für Kinder­erziehungszeiten, 1,5 Mio. Euro für Adoptions- und Pflegeeltern sowie 9,1 Mio. Euro für Pflegepersonen von Schwerstbehinderten transferiert wurden. Diese Geld­flüsse gehen zu Lasten sonstiger Leistungen des Familienlastenausgleichsfonds und sind überdies teilweise auch sachlich nicht gerechtfertigt. Ab dem Jahr 2010 werden die Beiträge für Pensionen aus dem FLAF auf budgetierte 888 Mio. Euro ansteigen, da sich ab diesem Zeitpunkt der FLAF-Anteil für Pensionszahlungen von 50% auf 75% erhöhen wird.

Die Einnahmen des FLAF betrugen im Jahr 2008 ohne Berücksichtigung der Unter­haltsvorschüsse und des Reservefonds für Familienbeihilfen 6.500,7 Mio. Euro (unter anderem: 4.399 Mio. Euro an Dienstgeberbeiträgen, 373 Mio. Euro an Anteil aus ESt und KöSt, 690 Mio. Euro Abgeltung von Ansätzen für ESt). Damit werden im Ergebnis knapp 9% der Einnahmen (neben den schon oben erwähnten 33,3% aus den Dienst­geberbeiträgen) des zweckgebundenen FLAF nicht für Familienleistungen sondern für das Pensionssystem aufgewendet. Die Finanzflüsse in Richtung Pensionen machen somit 2009 2,16 Mrd. Euro, im Jahr 2010 2,47 Mrd. Euro aus.

Eltern, die Betreuungs-, Erziehungs- und Unterhaltspflichten übernehmen leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Erhaltung des Generationenvertrags, des Sozialsystems sowie des Staatswesens als solches. Diese Leistungen lohnen sich für den Staat durch, von den Kindern zukünftig lukrierte Steuereinnahmen und Beiträge in die Umlageverfahren des Sozialsystems. Es ist wichtig und richtig, dass elterliche Erziehungsleistungen pensionsrechtliche Ansprüche auslösen.

Dennoch stellt sich die Frage, ob der Weg, wie diese Anrechnung vorgenommen wird, zielführend ist. Derzeit werden für die Kindererziehungszeiten „Ersatzzahlungen“ und damit monetäre Beiträge ins Pensionssystem eingebracht. Diese Beiträge, die unter anderem aus dem zweckgebundenen Familienlastenausgleichsfonds stammen (derzeit 50%, ab 2010 75%), werden unmittelbar von den derzeit im Ruhestand befindlichen Personen konsumiert.

Die Pensionsansprüche aufgrund von Erziehungsleistungen sollten als generative Beiträge ins Pensionssystem und damit als eine Anwartschaft auf die von den eigenen Kindern während des eigenen Ruhestandes erbrachten Beitragszahlungen verstanden werden. Kein erziehender Elternteil hat etwas davon, dass zur Erlangung der eigenen Pension, die in einigen Jahrzehnten angetreten wird, der FLAF zu Gunsten heutiger Pensionisten finanziell ausgedünnt wird.

Durch diese Vorgangsweise wird nur die tatsächliche finanzielle Situation des Pen­sionssystems verschleiert. Da die vom Bundesbudget abzudeckenden Abgänge des FLAF mit der Größenordnung der Pensionsbeiträge des FLAF vergleichbar sind, än-


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