Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 524

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wohl davon überzeugt sind, dass Wissenschaft und Forschung ein wichtiges Anliegen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Wissenschaft und Forschung tragen ja ganz entscheidend zur Zukunftsfähigkeit des Landes bei und sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Schaffung neuer Arbeits­plätze, für die Erhaltung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit sowie für nach­haltiges Wirtschaftswachstum. Dazu bedarf es moderner, autonomer Universitäten, der Fortsetzung der erfolgreichen Fachhochschulentwicklung als Ergänzung zum breiten universitären Bildungsangebot sowie hoch entwickelter Forschungseinrichtungen. Und das wird durch das heute debattierte Budget sichergestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Der größte Mittelanstieg im Bereich Wissenschaft kommt den Universitäten zugute. Damit werden die Profilbildung und die qualitative Weiterentwicklung von Forschung und Lehre unterstützt. Ziel ist dabei auch weiterhin die Erhöhung der Akademikerquote sowie die Stärkung der Autonomie und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten. Dies erfordert Maßnahmen wie die Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002, die ja ebenfalls von meinem Vorredner angesprochen wurde.

Im Zusammenhang mit der geplanten Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes hat es in den letzten Tagen große Verunsicherungen gegeben. Ausgelöst wurden diese Verunsicherungen durch eine mysteriöse vermeintliche Universitätsgesetz-Novelle, deren plötzliches Auftauchen sich wohl nur durch den ÖH-Wahlkampf erklären lässt. Treffend wird dazu in der gestrigen Ausgaben der „Oberösterreichischen Nachrichten“ unter der Überschrift „ÖH-Wahl: Scheindebatte über Uni-Zugang“ unter anderem Fol­gendes ausführt:

„Da kommt ein Aufreger zum Wahlstart gerade recht – und den lieferten Grüne Alter­native (GRAS) und Unabhängige Fachschaftslisten (FLÖ) mit Veröffentlichung eines angeblichen Entwurfs zur Novellierung des Uni-Gesetzes: ().“

Dieser sogenannte Gesetzentwurf ist tatsächlich ein Aufreger, der allerdings auf Lügen basiert. Dabei handelt es sich nämlich nicht um jene Universitätsgesetz-Novelle, die zurzeit gerade verhandelt wird.

Lassen Sie mich dazu Folgendes richtigstellen: Mit der geplanten UG-Novelle wird es zu keiner Erhöhung der Studienbeiträge kommen. Eine Anhebung der Studienbeiträge ist zu keiner Zeit Gegenstand der Verhandlungen gewesen. Es wird auch keine flächendeckenden Zugangsbeschränkungen geben. Der offene und freie Hochschul­zugang wird durch die UG-Novelle in keiner Weise in Frage gestellt.

Auch der Zugang zum Masterstudium ist gesichert. Der echte Entwurf zur UG-Novelle sieht nämlich vor, dass es für jedes Bachelorstudium ein Masterstudium ohne Zu­gangsbedingungen gibt.

Herr Kollege Karlsböck hat auch angesprochen, dass es zu einer Trennung von For­schung und Lehre im Uni-Budget kommen werde. – Auch das werden Sie in der von uns verhandelten UG-Novelle nicht finden, Herr Kollege. Diese Trennung der beiden Budgets ist zwar im Regierungsprogramm festgelegt, aber wir wollen dazu noch Dis­kussionen mit Expertinnen und Experten führen.

Einen Diskussionsprozess, in den sowohl Stakeholder als auch Parlamentarier einge­bunden sind, wird es auch bezüglich der geplanten Universitätsgesetz-Novelle noch geben. Allerdings bevorzugen wir es, über fertige und echte Entwürfe zu diskutieren – und nicht über billige Fakes.

 


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