Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 621

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ist das wichtigste Ziel, das wir in diesem Land anstreben müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.17.26

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Bundesminister! Ihr Kollege Rein­hold Mitterlehner hat heute Vormittag beim Kapitel Wirtschaft darauf hingewiesen, dass die österreichische Bundesregierung nicht zuletzt auch aufgrund der derzeit vorherr­schenden Liquiditätsengpässe einiger und gar nicht so weniger Betriebe das Mittel­standspaket beschlossen hat. Jedoch muss – auch das wurde von Bundesminister Mitterlehner erwähnt – die Antwort auf die Krise vom Markt, also auch von den Betrieben kommen.

Ich sage es ganz ehrlich, da habe ich meine Probleme, wenn ich sehe, wie die Wirt­schaft derzeit mit der vorherrschenden Krise umgeht. Die Betriebe begegnen dieser Krise damit, dass sie stur nur auf Kosten schauen und allein aus diesem Grund fast ausnahmslos ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freisetzen. Aber das kann doch wirklich nicht die Antwort sein. Ich glaube, da haben einige noch immer nicht „gegneist“, welch wichtige Humanressource und welches Potenzial der betrieblichen Wertschöpfung ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen.

Genau deshalb, weil die Wirtschaft diesen Weg beschreitet, sind wir alle miteinander gefordert, politische Maßnahmen zu ergreifen, die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern – zu denen ja heute bereits über 40-Jährige zählen! – einen sozialen Rückhalt bieten.

Daher ist es meiner Überzeugung nach unabdingbar, dass so rasch als möglich gesetzliche Regelungen beschlossen werden, die es älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, das Instrument Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, aber andererseits halte ich es für genauso wichtig, den Schutz der Bemessungs­grund­lage zu erweitern.

Derzeit ist ja die gesetzliche Regelung so, dass bei einem Arbeitslosen, der das 45. Lebensjahr vollendet hat, für die Berechnung des Arbeitslosengeldes jenes Brutto­monatsentgelt herangezogen wird, das er zu diesem Zeitpunkt bezogen hat. Das heißt, es gibt so eine Art „Bestandsschutz“.

Um es einfach auszudrücken: Das Arbeitslosengeld, der Anspruch eines Arbeitslosen über 45 kann sich – wenn er einen neuerlichen Arbeitslosenanspruch erwirbt – nicht mehr verschlechtern. Da aber eindeutig dieser Trend festzustellen ist, dass, wie schon eingangs erwähnt, die Betriebe auch immer mehr Arbeitnehmer freisetzen, die über 40 Jahre sind, wäre es meines Erachtens höchst an der Zeit, die Altersgrenze dieser Schutzbestimmung auf 40 Jahre zu senken. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. Ich mache darauf aufmerksam, die gesamte Restredezeit seiner Fraktion beträgt 12 Minuten. – Bitte.

 


19.20.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Nur noch eine Anmerkung zu Herrn Bundesminister Hundstorfer: Herr Minister, was wir eigentlich von Ihnen erwarten, wenn Sie hier ins Hohe Haus kommen und zu uns


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