Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 657

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„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die öster­reichische Filmförderung unter folgenden Gesichtspunkten zu reformieren:

Die Österreichische Filmförderung muss erfolgsorientiert sein.

Die Förderungsgelder müssen effizient eingesetzt werden.

Das Prinzip des künstlerischen und kommerziellen Erfolges hat zu gelten.

Schaffung eines zusätzlichen Finanzierungsinstruments für den österreichischen Film in Anlehnung an das deutsche Modell der Filmzulage.

Der prozentuelle Anteil von Eigenmitteln an den Produktionskosten muss mindestens 20 % ausmachen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Ablinger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.32.20

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Abgeordnete Unterreiner, Sie haben gesagt, das T-Shirt, das Herr Abgeordneter Walser trägt, würde nicht der Würde des Hauses entsprechen. – Ich sage Ihnen etwas ganz anderes: Wenn der Dritte Präsident des Nationalrates den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde beschimpft, verächtlich macht und das von den Gerichten möglicherweise auch so festgestellt wird, dann ist das jedenfalls mehr als eine Frage der Würde des Hohen Hauses, dann ist das etwas, zu dem wir auch gestern ganz klar gesagt haben, dass der Dritte Präsident Graf jedenfalls auf sein Amt verzichten soll! (Beifall bei SPÖ und Grünen.) – Ich hoffe, dass von der ÖVP noch eine entsprechende Äußerung kommt.

Da geht es um die Würde des Hohen Hauses. Was Herr Abgeordneter Walser trägt, ist in diesem Zusammenhang echt unerheblich. Da soll man die Dinge in dieser Republik nicht verrutschen lassen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zurück zum Thema. Herr Amon, Sie haben vom Prognoseverfahren gesprochen, von diesem neuen Vorschlag eines dreiteiligen Verfahrens im Zusammenhang mit Auf­nahmen zu den AHS. (Abg. Amon: Zwei Teile sind Rechtsfragen!) Ja, ich habe es jetzt nur zusammengefasst.

Kollege Amon, wie immer Sie das in Worte kleiden, ich glaube, das ist auf jeden Fall ein Schritt zurück in die bildungspolitische Vergangenheit. All diese Studien bezie­hungsweise die Ergebnisse jener Länder, die Top-Ergebnisse haben, zeigen, dass die Frühselektion immer schlecht ist. Die Länder mit den besten Ergebnissen sind jeden­falls Länder, die sich gegen frühe Selektion ausgesprochen haben – eindeutig. (Zwi­schenruf des Abg. Amon.)

Alle internationalen Ergebnisse sagen, dass frühe Selektion jedenfalls Ungleichheiten verschärft und Entwicklungschancen verhindert. Sie können das nett bekleiden und sagen: Wir reden ja da mit den Eltern! Aus der Erfahrung weiß man, dass jedenfalls auch solche Gespräche nicht verhindern, dass Kinder dann im Alter von neun Jahren selektiert werden.

Ich kann mich selbst noch erinnern, wie groß der Druck war, als mein Sohn neun Jahre alt war – jetzt ist er 16 Jahre –, dass er sozusagen in die AHS gehen konnte, in die er gehen wollte, weil es nicht nur um das Zeugnis der vierten Klasse gegangen ist, son-


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