Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 672

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eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d. B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 - BFG 2009) samt Anla­gen (200 d. B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 26.05.2009

Österreichweit erhalten ca. 50.000 Schülerinnen und Schüler pro Jahr ein oder mehrere „Nicht Genügend“ im Jahreszeugnis. Laut einer Studie der Arbeiterkammer werden für privaten Nachhilfeunterricht jährlich insgesamt rund € 140 Millionen von den Eltern aufgewendet. Alarmierend ist, dass der Prozentsatz der regelmäßig Nachhilfe zahlenden Eltern sukzessive mit der Schulausbildung ihrer Kinder steigt. Lehrer haben über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tage mehr als anderen Dienst­nehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen. Das BZÖ tritt deswegen für ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ ein, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Nachhilfe bedürf­tigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Dies bedeutet eine wesentliche finanzielle Entlastung der Eltern, die gleich­zeitig eine Kaufkraftstärkung der Familien mit sich bringt. Derzeit kostet eine durch­schnittliche Nachhilfestunde in einem Nachhilfeinstitut bei Einzelunterricht € 30.-, bei Gruppenunterricht € 15.-. Rechnet man 15 Tage à 8 Stunden Nachhilfeunterricht hoch, kommt es bei Einzelunterricht zu einer Entlastung der Eltern von € 180 Millionen, im Gruppenunterricht zu € 90 Millionen an Ersparnis.

Die neuste Untersuchung der Arbeiterkammer stellte fest, dass die Kosten für Nach­hilfe wieder um 18% gestiegen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem National­rat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Erweiterung der Lehrverpflichtung für die österreichische Lehrerschaft zwecks Nachhilfeleistung für bedürftige Schüler von zumindest drei Wochen vor Schulbeginn vorsieht.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


11.24.21

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Es ist ein gutes Gefühl, wenn sich alle hier im Haus darin einig sind, dass die Ausbildungsqualität in Österreich ständig verbessert werden muss. – Am Wie und Wo aber scheiden sich gerne die Geister!

Ich denke, in der Bildungsdebatte geht es im Wesentlichen um zwei Grundprinzipien: einerseits um den Bedarf, der sich an den Bedürfnissen orientieren muss, und ande­rerseits um die Qualität, die sich den modernen Lebensverhältnissen anpassen muss. Beides steht untrennbar in Zusammenhang mit dem Vorhaben der Bundesregierung, die Verkleinerung der Klassen in Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schu­len und AHS-Unterstufen endlich flächendeckend umzusetzen. Das würde den Bedürf­nissen von Eltern, Kindern und Lehrern entsprechen und die Qualität des Unterrichts steigern. (Beifall bei der ÖVP.)

Die 270 Millionen € mehr, die der Frau Bundesminister im Vergleich zu früheren Bud­gets zur Verfügung stehen, wirken sich natürlich positiv aus. Ich hoffe sehr, dass es


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