bedingungen, in einer Zeit, wo öffentliche Haushalte rückläufig sind, wo die Einnahmen des Staates zurückgehen, manche sagen auch, heuer noch einbrechen werden, ist das durchaus ein herzeigbares, nein, nicht nur ein herzeigbares, ich glaube, ein sehr gutes, ja ein hervorragendes Ergebnis für die ersten Budgetverhandlungen unserer Frau Justizministerin. Und ich glaube, man kann ihr dazu nur gratulieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Klar ist, wie gesagt, dass man sich natürlich mehr gewünscht hätte – und durchaus auch mehr gebraucht hätte. Diese Meinung ist auch richtig, aber unter diesen Voraussetzungen sind wir alle jetzt gemeinsam gefordert, Potenziale für Effizienzsteigerungen zu finden, Aufgaben vielleicht auch zu hinterfragen, ob die in der heutigen Zeit wirklich noch Teil der Justiz sein sollen, ob sie nicht anderswo besser angesiedelt wären und verlagert werden könnten. Diese Arbeit wurde natürlich zum Teil jetzt im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes gemacht.
Dieses Budgetbegleitgesetz ist aber nur der Beginn dieser Überlegungen gewesen. Ich lade alle hier in diesem Haus ein, aber auch darüber hinaus – die Vertreter der Richtervereinigung darf ich an dieser Stelle begrüßen, die heute auch hier zuhören –, auch alle Justizbediensteten, in den nächsten Monaten mitzuarbeiten, sinnvolle, zusätzliche Möglichkeiten der Effizienzsteigerung, der Aufgabenreduzierung zu finden, um mit den begrenzten, den knappen Mitteln bestmöglich auszukommen.
Jetzt komme ich zu diesen Kritikpunkten und Anregungen des Kollegen Fichtenbauer. Herr Kollege Fichtenbauer, Sie haben angesprochen, es sollen Verhandlungen auch nach dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes zwischen den Koalitionsparteien stattfinden. – Dazu sage ich nur, verhandeln ist immer gut. Ich glaube, wir sollten immer miteinander reden, im Gespräch bleiben. Und diese Verhandlungen finden statt, auch mit anderen Parteien natürlich. Alle Anregungen, die es da gibt, sind sehr willkommen.
Aber eines muss auch klar sein: All diese Anregungen dürfen nicht dazu führen, dass es zu Mindereinnahmen kommt. Wenn es derart begrenzte Budgets gibt, wenn wir zu Recht sagen, das Budget des Justizressorts hat nicht das Volumen, das man sich wünschen würde, liegt es natürlich auf der Hand, dass man sich hier keinen zusätzlichen Einnahmenentfall leisten kann. Das heißt, die Ideen und Vorschläge, die vorgebracht werden, müssen letztlich auch irgendwo kompensiert werden, auch zu einer Einsparung führen oder eben zu Einnahmen in anderen Bereichen der Justiz, um zumindest eine Kostenneutralität zu erreichen.
Herr Kollege Fichtenbauer, Sie haben auch die Eigenhandzustellung erwähnt. Auch das haben wir schon in der Vorwoche diskutiert. Ich sehe das nicht so dramatisch. Wir haben ja auch einen Entschließungsantrag beschlossen, dass diese Neuregelung bis nächstes Jahr evaluiert, geprüft werden soll, wie sich das auswirkt, ob die Befürchtungen, die hier im Raum stehen, eingetroffen sind oder nicht.
Ich glaube, dass es vielen, mehr als 90 Prozent der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger, einen Vorteil bringen wird, wenn irgendjemand im Familienverband einen bis jetzt eigenhändig zugestellten Schriftsatz übernehmen kann und man sich nicht einen Urlaubstag nehmen muss, um beim Postamt einen blauen Brief abzuholen. Das bringt auch dem Bürger letztlich eine Ersparnis.
Ich glaube auch, es wird kein Defizit für die Betroffenen bringen, weil damit zumindest nachweisbar ist, wenn den Brief jemand als Ersatzempfänger übernimmt, dass er übernommen wurde, während wir jetzt bei der Hinterlegung, wenn das Poststück zurück ans Gericht geht, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist überhaupt keinen Nachweis haben und es trotzdem als zugestellt gilt.
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