Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 766

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zusetzen. Da war der Streitwert nur eine oder zwei D-Mark. Das ginge bei uns nicht, aber durch die Grundsatzrevision, die in Deutschland möglich ist, war diese Entschei­dung möglich.

Das heißt, die Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofes ist bei uns immer mit einem sehr hohen Abschrankungseffekt verbunden gewesen, der jetzt noch weiter hinauf­geschraubt wird. Damit sind wir in Summe nicht einverstanden. Ich bitte dafür um Verständnis. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer mit gewünschten 8 Minuten. – Bitte.

 


16.52.36

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Fichtenbauer, Sie haben ja jetzt hier quasi Ihre Rede von der Vorwoche noch einmal wiederholt, denn Sie haben ja hauptsächlich zu den Punkten des Budgetbegleit­gesetzes gesprochen. Ich werde auf diese Bedenken dann gerne kurz nochmals eingehen, die durchaus nachvollziehbar, wenngleich nicht begründet sind, wie ich Ihnen dann auch gerne erklären werde.

Ich bin aber dankbar dem Kollegen Fichtenbauer, weil er eines klargestellt hat – und ich glaube, das ist wirklich etwas, was man am Beginn herausstreichen muss –, nämlich dass dieses Ergebnis, das Frau Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner erzielt hat, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, in einer schwierigen Situation, in einer schwierigen Zeit, in einer Zeit der Wirtschaftskrise und der Einnahmen­rückgänge im öffentlichen Haushalt – und es sind ihre ersten beiden Budgets, die sie nach wenigen Wochen der Amtsinhabung ausverhandeln musste –, wirklich eine gute Leistung ist. Für diese anerkennenden Worte danke ich dem Kollegen Fichtenbauer.

Dass diese Sichtweise begründet ist, kann man schnell erkennen, wenn man sich die Eckpfeiler dieser beiden Budgets für die nächsten beiden Jahre 2009 und 2010 vor Augen führt.

Wir haben – zum Vergleich – im Jahr 2008 1,12 Milliarden € im Budget für den Justiz­bereich gehabt, wir haben 2009 1,17 Milliarden. Man sieht schon, es ist ein Plus, und zwar mehr als 10 Prozent. Und wir haben auch für 2010 1,17 Milliarden € vorgesehen. Also insgesamt ergibt sich für diesen Zeitraum eine Budgetsteigerung von 11,37 Pro­zent – in Zeiten der Wirtschaftskrise, in Zeiten des Rückganges der Einnahmen der öffentlichen Hand, glaube ich, ein durchaus herzeigbares Ergebnis.

Auch die Planstellensituation – weil diese Diskussion in den letzten Wochen sehr heftig geführt wurde – muss man sich konkret vor Augen führen: Wir haben im Bereich der Justiz im Jahr 2008, also im schon abgelaufenen Jahr, in dem die Justiz gut gearbeitet hat, wie von vielen und zu Recht konstatiert wird, 11 007 Planstellen gehabt – und wir haben für das Jahr 2009 11 011 vorgesehen. Also wie man sieht, kein Rückgang. Ich will auch nicht sagen, es ist ein Plus, auch wenn es vier Planstellen mehr sind, aber es ist zumindest ein gleichbleibender Stand. Und wir haben, zugegeben, für das Jahr 2010 bei etwa 11 000 Planstellen einen Rückgang von 42 Planstellen, was aber auch praktisch nichts ist, weniger als 4 Promille. Also das muss man sich, glaube ich, auch klar vor Augen führen.

Das heißt, dass manche Dinge, die durchaus berechtigterweise gewünscht waren, oder auch neue Aufgaben, zusätzliche Aufgaben zur Erreichung einer noch besseren Qualität, die natürlich auch wünschenswert wären und durchaus berechtigt sind, viel­leicht nicht alle umsetzbar sind. Aber noch einmal: Unter den gegebenen Rahmen-


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