Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 771

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Das Zweite: Personalbedarf. Natürlich gibt es einen hohen Personalbedarf, und natür­lich ist es auch so, dass die derzeitige budgetäre Situation in allen Ressorts ihren Niederschlag gefunden hat. Es ist heute schon gesagt worden: Das Justizressort ist in diesem Zusammenhang eigentlich sehr gut ausgestiegen, muss man sagen. Natürlich gibt es noch immer Knappheiten, aber eigentlich ist es im Rahmen der aufzuteilenden Budgetpositionen gelungen, eine gute Position herauszuarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, es ist wichtig, auch Folgendes zu sagen: Grund dafür, dass diese Personal­knappheit entstanden ist, war die verheerende Reform, die Strafprozessreform, die wir dem Minister Böhmdorfer zu verdanken haben, weil zwar an sich das System nicht schlecht wäre, aber einen enormen Mehrbedarf an Personal notwendig gemacht hätte. Das haben wir damals gewusst, meine Damen und Herren, und Sie wissen, wie wir hier diskutiert und gesagt haben: Das System an sich ist gut, aber es bedarf vor allem mehr Staatsanwälte, weil die Staatsanwälte wesentlich mehr in die Polizeiarbeit eingreifen sollen, und die haben wir eben nicht! – Insofern stehen wir jetzt vor einer an sich nicht lustigen Situation.

Wenn jetzt mehr oder weniger gesagt wird – was auch jetzt in der letzten Diskussion stattgefunden hat –: Na ja, wenn wir bei den Strafsätzen etwas ändern, dann können wir die Kriminalität, unter der wir leider Gottes gerade in der letzten Zeit hier leiden, verbessern!, so ist das leider auch nicht so einfach möglich, denn wenn keine Fälle an die Justiz herangetragen werden – die Aufklärungsquote liegt ja im internationalen Schnitt bei einem Bruchteil –, dann kann das eben auch nicht passieren. Da leiden wir alle noch an der Strasser’schen „Polizeireform“, der eine Zerschlagung aus unsach­lichen Gründen, wie ich meine, durchgeführt hat. Frau Minister Fekter ist aber da, glaube ich, sehr gut unterwegs, da wieder Vernunft walten zu lassen. Wir hoffen, dass wir all diese Böhmdorfer/Strasser’schen Anschläge auf die Justiz und auf die Exekutive wieder ausbügeln können.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt neue Themenstellungen; auch die Ge­schworenengerichte sind in der Diskussion. Bei den Schöffen gibt es einen weniger. Was die Geschworenengerichtsbarkeit anlangt, Frau Minister, muss man schon darauf hinweisen, dass es sehr wichtig ist, den Grundgedanken der Beteiligung des Volkes, der Gesellschaft an der Justiz aufrechtzuerhalten.

Ich verstehe schon, dass es vielleicht einfacher ist, wenn die Berufsrichter eine starke, eine dominante Rolle haben und den Geschworenen erklären können, wo es langgeht, und die können dann Ja und Nein sagen. Das Wesentlichste allerdings ist es, dass die Ausbildung, die Aufklärung, die Information über die Aufgabe des Geschworenen und darüber, was da eigentlich passiert, verbessert wird. Das ist natürlich ein anderer Zugang, als wenn man sagt, die Geschworenen können das ohnedies nicht, daher muss man ihnen einen Richter hinsetzen, der sagt, wie es geht. Das Ganze würde dann zu einer Staffage werden. Das wollen wir nicht.

Im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit auch Folgenes – das Wirtschaftsrecht ist angesprochen worden –: Wir alle wissen, es gibt eine Menge von großen Causen, die derzeit anhängig sind, wo man bei den Staatsanwaltschaften, bei den Wirtschafts­staatsanwaltschaften sicherlich eine Aufstockung benötigt. Ich glaube auch, dass es so ist, dass sich das auch rechnen könnte, weil durch Abschöpfungen ein hoher Ertrag wieder hereingebracht wird.

Wenn man sich etwa anschaut, dass wir in der Causa Meinl – ich freue mich schon auf die Rede des Kollegen Ikrath anschließend, und ich glaube, wir werden das Thema morgen ja auch noch aufgreifen – jeden Tag in der Zeitung lesen: „Fakt ist“, und dann wird irgendeine Behauptung aufgestellt, die meistens gar nicht richtig ist, und gleichzeitig stehen Heerscharen von Anwälten einem einzelnen Staatsanwalt gegen-


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