Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 773

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Das ist nicht angemessen, und es stimmt auch so nicht, denn was verschwiegen wird – und das haben Sie ja selbst immer wieder gesagt –: Es gibt ja bereits eine Per­sonallücke! Uns fehlen ja bereits 500 Planposten. Mit Ihren weiteren Einsparungen kommt es dazu, dass in Zukunft 5 Prozent des notwendigen Personals fehlen. Es ist daher zynisch, davon zu reden, dass es sich hiebei um Angelegenheiten im Promille­bereich handle.

Zu Ihren Entlastungen. Rot und Schwarz haben ja schon das sogenannte Justizent­lastungspaket im Budgetbegleitgesetz beschlossen. Dazu muss man sagen, dass sich überhaupt die Frage stellt, in welchem Ausmaß diese Entlastungen eintreten. Ich habe meine Zweifel, dass sie in dem Ausmaß gegeben sind, wie Sie es vorgeben. Wobei sich überhaupt die Frage stellt, ob Sie uns genau sagen können, wo Entlastun­gen eintreten, denn auf meine Frage, im welchem Ausmaß mit Entlastungen zu rech­nen ist, haben Sie, Frau Bundesministerin Bandion-Ortner, im Ausschuss gesagt, eine exakte Bezeichnung der Auswirkungen dieser Entlastungen auf den Personaleinsatz sei derzeit noch gar nicht möglich.

Aber Ihr Problem geht weiter: Es sind ja nicht einmal jene von Ihren Entlastungen überzeugt, die Sie entlasten wollen. Der Präsident der Richtervereinigung Zinkl hat sehr treffend gesagt, die BürgerInnen bekommen in Zukunft für mehr Geld weniger Leistung. – Dem ist nichts hinzuzufügen.

Zum Thema Bewährungshilfe. Das ist ein Spezialthema von mir, weil ich in diesem Bereich besonders enttäuscht bin von Ihnen, weil Sie immer versprochen haben, dass die Bewährungshilfe mehr Geld bekommen wird. Man muss sich einmal die Ausgangs­position anschauen: Wir haben 2007 ein Haftentlastungspaket beschlossen. Im Unter­schied zum BZÖ, das den Sinn und Zweck des Haftentlastungspaketes offensichtlich nach zwei Jahren Diskussion immer noch nicht verstanden hat, halten wir das Haftent­lastungspaket für richtig. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist der Sinn und Zweck? Dass 118 Sexualstraftäter ...?) Warum? – Sie sehen das ähnlich: Es kommt zu vermehrten bedingten Entlassungen mit der Auflage der Bewährungshilfe, mit dem Ziel – und das wird auch erreicht –, dass es zu einer geringeren Rückfallsquote kommt. Also eine gute Initiative!

Dieses Haftentlastungspaket ist 2008 in Kraft getreten und ist durchaus ein Erfolg. Das heißt, es kommt zu mehr Haftentlassungen. Die Zahlen sprechen da eine klare Sprache: Die bedingten Entlassungen unter Auflage der Bewährungshilfe haben sich von 405 auf 1 266 Fälle verdreifacht. Was machen Sie? – Sie kürzen der Bewährungs­hilfe das Geld! Das heißt, Ihr Motto ist: Es gibt mehr Arbeit, also soll es weniger Geld geben!

So kann es nicht sein! Erstens ist das ein klarer Wortbruch; ich erinnere Sie an Ihre Zusagen im Justizausschuss, dass es mehr Geld für die Bewährungshilfe gibt. Zwei­tens gefährden Sie damit den Erfolg des Haftentlastungspakets, weil eine Konsequenz (Abg. Mag. Donnerbauer: ... kein Wortbruch!), nämlich der Erfolgsparameter, dass die Nachbetreuung funktionieren wird, nicht gewährleistet ist.

Was ist das Ergebnis? – Es gibt weniger Zeit der einzelnen Bewährungshelfer für ihre KlientInnen; ein klarer Qualitätsverlust, Kollege Donnerbauer! Das Zweite ist: Es wird zu Wartezeiten kommen. Es wird bedingte Entlassungen geben, wofür möglicherweise der Verein „NEUSTART“ nicht gleich einen Bewährungshelfer bereitstellen kann, so­dass dann Personen unbetreut sind.

Frau Justizministerin Bandion-Ortner, eine ähnliche Situation besteht bei der gemein­nützigen Leistung, einem wichtigen und richtigen Institut aus dem Haftentlastungs­paket, das auch die ÖVP mitgetragen hat. Es geht darum, dass, wenn Personen ihre Geldstrafen nicht bezahlen können und es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt, man


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