Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 774

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sie nicht ins Gefängnis schickt, sondern sie das über die gemeinnützige Leistung abarbeiten lässt. Ihr Budget reicht bei Weitem nicht aus, weil dieses Projekt Gemein­nützige Leistung Gott sei Dank stark angenommen wird und ein großer Erfolg ist.

Die Situation ist folgendermaßen: Es gibt Geld für ungefähr 2 500 Fälle, und nach momentaner Prognose wird dieses Geld bereits Mitte des Jahres aufgebraucht sein. Es stellt sich die Frage, was danach sein wird. Meine Vermutung ist, dass es dann schlichtweg keine Angebote für die gemeinnützige Leistung geben wird und die Betroffenen ihre Ersatzfreiheitsstrafen antreten müssen.

Ich frage Sie Folgendes und gebe Ihnen dazu ein Beispiel. Da gibt es zum Beispiel den Lkw-Fahrer, der Zigaretten geschmuggelt hat, dann verurteilt wird und seine Geldstrafe nicht zahlen kann. Er könnte das jetzt entweder über eine gemeinnützige Leistung abarbeiten, oder er muss die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Wenn er das Glück hat, im ersten halben Jahr davon betroffen zu sein, kann er die gemeinnützige Leistung erbrin­gen; wenn es im zweiten Halbjahr ist, dann wird  er die Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.

Frau Bundesministerin Bandion-Ortner, das ist fahrlässig! Sie versuchen, uns im Ausschuss oder in der „ZIB 2“ immer zu vermitteln, dass es sich schon irgendwie ausgehen werde. – Das ist mir zu wenig; das ist ein bisschen eine Voodoo-Politik, die Sie da betreiben.

In diesem Sinne werden wir natürlich das Budget ablehnen. Wir glauben, dass Sie damit dem Rechtsstaat keinen guten Dienst erwiesen haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.22.49

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Fichtenbauer hat gleich zu Beginn seines Redebeitrages darauf hingewiesen, dass eine Knappheit der Mittel herrscht, die wir leider zähneknirschend hinnehmen müssen. Diese Knappheit der Mittel bezieht sich natürlich auch auf die Personalsituation in der Justiz.

Dennoch ist die Knappheit der Mittel nicht so gravierend, wie sie von meinem Vor­redner Steinhauser dargestellt worden ist. Die Einsparungen im Personalbereich werden nämlich ab 2010 im Ausmaß von 42 und ab 2012 im Ausmaß von 43 Plan­stellen pro Jahr stattfinden. Das ist tatsächlich nur ein Minus von 4 Promille jährlich. Auch wenn dies klarerweise trotzdem bedauerlich ist, geschieht es doch nicht in diesem übertriebenen Ausmaß, wie Sie es vorhin dargestellt haben. (Ruf bei der FPÖ: Aber es fehlen ja schon jetzt Planstellen!)

Ich möchte Frau Bundesministerin Bandion-Ortner dazu gratulieren, dass sie die Krise als Chance versteht, indem sie Effizienzpotenziale nützt und die Justizmitarbeiter durch zahlreiche kurz- und langfristige Maßnahmen entlastet. Dadurch wird es ihr gelingen, den notwendigen Personalabbau abzufedern und auch weiterhin hohe Rechts­sicher­heit, Einzelfallgerechtigkeit, Transparenz und Zugang zum Recht sicherzustellen.

Es ist klar – und das ist auch schon in den vorhergehenden Debattenbeiträgen zum Ausdruck gekommen –, dass die Anzahl der Planstellen für die Justiz von besonderer Bedeutung ist. Ich möchte nun dennoch auf einen anderen Budgetposten, nämlich auf die Förderungen, näher eingehen.

Den Erläuterungen zum Bundesvoranschlag ist zu entnehmen, dass die Förderung der Vereine für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft von besonderer Bedeutung


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