Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 775

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ist. Ihnen kommt die Aufgabe zu, geeignete Sachwalter und Sachwalterinnen für geistig behinderte oder psychisch kranke Personen auszubilden und den Gerichten zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Sachwalterschaften rasant gestiegen: Während man 1993 noch zirka 25 000 Sachwalterschaften zählte, waren es 2007 bereits über 80 000. Im Vergleich zur Entmündigungsordnung, die 1984 durch das Sachwalterrecht abgelöst wurde, wird die Sachwalterschaft nun fünf Mal so oft eingesetzt.

Darüber hinaus sorgen diese Vereine für eine spezifische Ausbildung von Patienten­anwälten und Patientenanwältinnen und deren Bereitstellung für Personen, die in geschlossenen Bereichen von psychiatrischen Krankenanstalten untergebracht sind, wie dies nach dem Unterbringungsgesetz vorgesehen ist. Diese Vereine leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur rechtlichen Betreuung geistig behinderter und psychisch kranker Personen. Mit der Bewohnervertretung im Sinne des Heimaufent­haltsgesetzes nehmen sie noch eine weitere sehr wichtige Aufgabe wahr.

Besondere Bedeutung kommt darüber hinaus den Förderungen an die Vereine für Opferhilfe zu. Diese bieten mit den Fördermitteln Prozessbegleitungen für Opfer an. Die Zahl der Vereine, mit denen Förderungsverträge abgeschlossen wurden, hat sich in den letzten Jahren von ursprünglich vier im Jahr 2000 auf momentan 49 vervielfacht. Diese Vereine bieten psychosoziale und juristische Prozessbegleitung an. Die psycho­soziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zur Ver­nehmung im Vor- und Hauptverfahren. Die juristische Prozessbegleitung bezieht sich auf die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

In diesem Zusammenhang darf ich auch daran erinnern, dass wir erst kürzlich das 2. Gewaltschutzgesetz beschlossen haben. Damit wurde unter anderem auch das Ziel verfolgt, den Schutz der Opfer noch weiter auszubauen. Dazu wurde unter anderem vorgesehen, die im Strafverfahren bereits geltende psychosoziale und juristische Pro­zessbegleitung auch im Zivilverfahren einzuführen.

Unter dem Titel Förderungen finden sich darüber hinaus auch noch Subventionen an den Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie und an das Center of Legal Compe­tence, das im Bereich der Unterstützung der Transformationsländer bei den Reformen der Rechtsordnungen tätig ist.

Es ist meines Erachtens sehr zu begrüßen, dass für Sachwalterschaft, Patienten­an­waltschaft und Opferhilfe künftig mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Dafür möchte ich mich bei Frau Bundesministerin Bandion-Ortner herzlich bedanken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.28.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Detailbereiche möchte ich jetzt aus Sicht der Freiheitlichen ansprechen. Das eine ist der Vorstoß, die Ge­schworenengerichtsbarkeit einzuschränken. – Wir lehnen dies ab, denn wir sehen die Geschworenengerichtsbarkeit als einen ursprünglich sehr großen Fortschritt, da das Volk an der Rechtsprechung beteiligt wird.

Wir glauben nicht, dass Einsparungsmöglichkeiten der Maßstab sein sollte, in dieses Rechtsinstitut einzugreifen. Es hat eben seine Vorteile, bei politischen Prozessen sowieso unbenommen, aber auch sozusagen bei den klassischen Delikten, die unter


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