Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 776

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die Geschworenenprozesse fallen. Man muss hier auch das Regulativ des unvorein­genommenen Laien durchaus berücksichtigen. Ich halte es daher nach wie vor für durchaus sinnvoll, das beizubehalten, und ersuche Sie, daran nicht zu rütteln, sondern das beizubehalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht darum, nicht unter dem Aspekt, dass man intern künstlich mehr Planstellen schaffen möchte, indem man dort Richter abziehen kann und stattdessen Schöffen­gerichte einsetzt, zu sparen. Das wäre der falsche Weg.

Der zweite Punkt, den ich hier schon einmal angesprochen habe und den ich jetzt noch etwas weiter begründe, ist das Problem mit den Besuchsrechtsverfahren. Da gibt es in Österreich einen großen Unmut jener Personen, die davon betroffen sind, und wir stellen immer wieder fest, dass diese Besuchsrechtsverfahren sehr restriktiv gehand­habt werden. Es ist zweifellos ein sehr sensibler Bereich, in dem Menschen, zumeist Väter, den Kontakt mit ihren Kindern nach einer Trennung aufrechterhalten wollen. Diese Verfahren sind sehr langwierig, und sie werden, wie gesagt, sehr restriktiv ge­handhabt.

Man muss auch berücksichtigen, dass diese Menschen, die darum kämpfen, ihr Kind zu sehen, sehr häufig Väter sind, die Unterhalt leisten müssen und, wenn sie schwache Einkommensbezieher sind, unter Umständen sogar unter dem Existenz­minimum leben müssen, weil das da ausnahmsweise möglich ist.

Jetzt da Gebühren einzuführen, ist daher ein völlig falscher Weg, auch wenn man berücksichtigt, dass beim Obsorgeverfahren keine Gebühren eingehoben werden, weil man dort davon ausgeht, dass die gemeinsame Obsorge oder das Obsorgeverfahren an sich im Sinne der Minderjährigen, also der Kinder, ist. Warum ist das Besuchs­rechtsverfahren nicht genauso im Sinne der Kinder zu sehen? – Ich hoffe, dass es nicht tatsächlich so gemeint ist, dass es kein positiver Schritt wäre, den Kindern auch den Besuch des Vaters oder der Mutter zu ermöglichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher hoffe ich, dass das eine Systemwidrigkeit ist, die man auch im Zuge der Verhandlungen heute und morgen sowie bei der morgigen Abstimmung noch ändern kann, sodass diese Regelung beseitigt wird, die ein Weg in die falsche Richtung wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

17.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


17.31.29

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Budgetkapitel Justiz einige wohn­rechtlich relevante Fragen aufgreifen. Die Regierungsparteien haben ja schon in einem ersten Schritt wohnrechtliche Bereiche einer gesetzlichen Regelung zugeführt. Ich erinnere hier nur an die Wohnrechts-Novelle 2009; weitere Punkte stehen zu einer Regelung an. Wenn Sie im Regierungsübereinkommen nachsehen, sehen Sie, dass Kautionshöhe, Maklergebühren und Fragen im Zusammenhang mit der thermischen Sanierung angeführt sind.

Aber die dringlichste Frage ist aus meiner Sicht das jüngste OGH-Urteil betreffend den Ersatz von Gasthermen in Mietwohnungen. In dieser Frage hat es bisher noch keinen endgültigen politischen Konsens gegeben, es wurde daher ein eindeutiges Urteil doch mit Spannung erwartet. Das ist jetzt nicht der Fall, und somit ist die Politik aufgefordert, eine Lösung zu finden, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Ich bin eigentlich sehr froh darüber, dass es so ist, denn es ist ja die Politik dazu da, Regelungen zu finden, und ich begrüße es, dass in dieser Sachfrage die Politik gefordert ist.

 


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