Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 777

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In diesem jüngsten Urteil heißt es, dass der Vermieter nicht zum Erhalt von miet­rechtlichen Gasthermen verpflichtet ist; aber gleichzeitig heißt es auch, dass der Mieter die Möglichkeit hat, bei schadhaften Thermen sein Recht auf Mietzinsminderung gel­tend zu machen. Nun spricht auch die wissenschaftliche Forschung und Lehre davon – und hiezu zitiere ich Professor Vonkilch in der „Presse“ vom 7. Mai, –, dass die Sache momentan ein „ungeregelter Bereich“ ist; weiter heißt es dann, dass diese Situation nach einer gesetzlichen Lösung „schreit“.

Die Grundlage für parlamentarische Verhandlungen könnten die Gespräche der Sozial­partner sein, die schon geführt worden sind, wonach grundsätzlich der Vermieter für die Erhaltung und der Mieter für die Wartung aufzukommen hat. Aber grundsätzlich bin ich mir sicher, dass im Sinne einer sozialen Ausgewogenheit sowie einem breiten Kon­sens in der Bevölkerung folgend die Frage der Wartung und Erhaltung bald einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.34.18

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe heute von diesem Rednerpult aus schon Frau Verkehrsminister Bures mein Beileid ausgesprochen; ich darf es aufgrund Ihrer Vorgängerin auch Ihnen aussprechen, Frau Minister Bandion-Ortner. Die Frau Ver­kehrs­minister hatte mit dem jetzigen Herrn Bundeskanzler, Herrn Faymann, einen un­seligen Vorgänger, der ihr einen Scherbenhaufen überlassen hat; Sie, Frau Minister Bandion-Ortner, haben mit Ihrer Vorgängerin sicher auch keine Freude, mit dem, was Frau Minister Berger hinterlassen hat. Ich möchte hier kurz darauf eingehen.

Frau Minister Bandion-Ortner, Einsparungen beim Justizbudget finde ich einfach grob fahrlässig. Wenn wir uns das anschauen: Der Personalstand bei den Richtern, bei den Staatsanwälten, speziell auch bei den massiv überlasteten Justizwachebeamten sinkt, und wie wir erfahren haben und wissen, sind sie alle äußerst überlastet. Deshalb ist die Einsparung von 169 Planstellen bis 2013 als grob fahrlässig zu bezeichnen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man unter dem Aspekt der Strafprozessordnungsänderung, die vor einiger Zeit in Kraft getreten ist, auch noch sieht, dass die Zahl der Staatsanwälte von 402 auf 343 gesenkt wird, dann muss man das ganze „Spiel“ etwas weiterspielen. Durch die Straf­prozessordnung sind ja die Untersuchungsrichter weggefallen, das heißt, es kommt mehr Arbeit auf die Staatsanwälte zu. Wenn Sie jetzt dort einsparen, dann ist irgendwo der Bereich erreicht, in dem diese ihre Arbeit nicht mehr bewältigen können.

Und was passiert dann? – Dann kommt der Umkehrschwung: Da jetzt nach der neuen Strafprozessordnung auch die Polizei Erstinstanz ist, wird dann die Arbeit auf die Exekutivbeamten umgelegt. Wir wissen alle, dass die Exekutivbeamten enorm überlas­tet sind und dass sie eigentlich draußen für die Sicherheit sorgen sollten und nicht die bürokratischen Arbeiten der Staatsanwälte zu erledigen hätten!

Meine Damen und Herren, mir ist im Budget auch aufgefallen, dass die Kosten für die Instandhaltung der Gebäude um 49 Prozent gesenkt wurden. Wenn ich daran denke, dass viele Haftanstalten massiv überfüllt sind – ich spreche hier ganz speziell auch den Bereich Wien an – und dass in diesem Bereich nichts gemacht wird, dann ist das äußerst bedenklich. Wenn ich überdies daran denke, dass bei dem geringen und über­lasteten Personal, das in diesen überfüllten Haftanstalten Dienst machen muss, auch noch Planstellen gestrichen werden, dann ist das für mich äußerst unverständlich.

 


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