Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 780

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17.45.05

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte ZuseherInnen auf den Rängen! Ich möchte mich hauptsächlich mit jenen Bereichen befassen, die unsere Jungen, Jüngsten und Jugendlichen betreffen, sprich: mit jenen Institutionen in der Justiz, die Kindern und Jugendlichen zugute kommen.

Zum Ersten, dem Kinderbeistand: Dazu gab es von 2006 bis 2008 ein Pilotprojekt, das im Herbst 2005 vom Bundesministerium für Justiz geplant und damals mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und Familie gemeinsam durchgeführt wurde. Ziel dieses Kinderbeistandes war und ist es, Kindern in Besuchs- und Obsorge­streitigkeiten emotionale, psychische, aber auch rechtliche Unterstützung zu geben; da man offensichtlich vorab aufgrund der Erfahrungen in diesem Bereich zu Recht eine Lücke erkannt hat.

Es gab dann ausführliche Evaluierungen des Instituts für Rechts- und Kriminal­sozio­logie beziehungsweise von Frau Christa Pelikan. Die Evaluierungen haben eindeutig ergeben, dass es sich hiebei um ein gutes Projekt handelt, das auch tatsächlich zu den gewünschten Erfolgen geführt hat. Nur stellt sich auch da wie immer die Frage: Wie gut kann ein Projekt durchgeführt werden, wenn es nicht die ausreichenden Mittel hat? Ihre Vorgängerin, Ministerin Berger, hat schon gesagt, es sei geplant, dafür 300 000 € einzusetzen. Sie, Frau Minister Bandion-Ortner, haben das jetzt auch im Budget so vorgesehen.

Auf eine Anfrage, die wir Ihnen im Ausschuss gestellt haben, haben wir die Antwort bekommen, dass österreichweit pro Jahr von 600 Fällen ausgegangen wird, dass Sie pro Fall von zirka 1 000 € ausgehen. Es ist hier im Groben von 15 Stunden Kinder­beistand à 60 € die Rede, und es wird auch davon ausgegangen, dass die Hälfte dieser Kosten von den Eltern getragen wird.

Da setzt unsere Kritik an: Wir wissen aus anderen Institutionen, wo es schon einen Selbstbehalt der Eltern gibt – wie beispielsweise bei der Besuchsbegleitung, die im Sozialministerium angesiedelt ist –, dass sich dies nur bestimmte Familien, bestimmte Eltern, Väter und Mütter leisten können, denn dort ist ein Selbstbehalt von 42 € vorge­sehen ist. Wenn man sich die durchschnittlichen Einkommen in unserer Bevölkerung anschaut, sowie die Tatsache, dass ein Vater oder eine Mutter – je nachdem, wer besuchsbegleitender Elternteil ist –, pro Stunde, in der er diese Institution in Anspruch nehmen möchte, 42 € – oder beim Kinderbeistand 30 € – pro Stunde zu bezahlen hat, dann kann man leicht ausrechnen, dass es eine ganz große Gruppe an Personen gibt, die dies nicht in Anspruch nehmen werden können!

Wir wissen auch von den Institutionen, die dies, beispielsweise Besuchsbegleitung anbieten, dass da die Mittel meist schon in der Mitte des Jahres, rund um den Sommer verbraucht sind; und dass dann viele Eltern, vornehmlich Väter, monatelang warten müssen, bis sie eine Unterstützung bei der Anbahnung ihrer Besuchskontakte zu den Kindern bekommen. Aus unserer Sicht darf das nicht passieren, nämlich dass in Österreich in diesem Bereich wegen eines nur sehr geringen Fördersystems oder wegen Einführens von Selbstbehalten eine soziale Segregation passiert; sodass nur jene Personen diese sehr sinnvollen Einrichtungen in Anspruch nehmen können, die es sich auch leisten können.

Ich bin selbst Mediatorin, ich habe seit über 13 Jahren regelmäßig mit Paaren zu tun, die mit Kinder-, Obsorge- und Besuchsrechtsangelegenheiten zu mir kommen und versuchen, in solchen Fällen auf friedlichem Weg zu Lösungen zu kommen. Die meisten dieser Paare haben dann wirklich ein Problem, wenn es um die Frage geht, wie sozusagen eine Unterstützung für die Kinder eingeholt werden soll.

 


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