Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 779

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


17.41.01

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir uns die Budgetzahlen anschauen, sehen wir, es gibt es in allen Bereichen Einsparungen, leider auch – und das ist sehr schmerzhaft – im Bereich Justiz. Dabei ist aber zu erwähnen, dass es unserer Frau Ministerin gelungen ist, diese Einsparungen auf alle Berufsgruppen innerhalb der Justiz gerecht aufzuteilen. Das erscheint mir ganz wichtig.

Vorgesehen sind im Budgetvoranschlag für die Jahre 2009 und 2010 für den Bereich Justiz je 1,17 Milliarden €. Das bedeutet bis zum Jahr 2013 eine Erhöhung um 130 Mil­lionen €, es heißt aber trotzdem ganz deutlich, dass Haushalten angesagt ist. Wesent­lich dabei ist, dass der Zugang zum Recht gewährleistet ist und dass es hohe Rechts­sicherheit gibt. Weil mir der Opferschutz ein großes Anliegen ist, möchte ich speziell auf diesen Bereich eingehen.

In diesem Monat ist es zwölf Jahre her, dass in Österreich ein Gewaltschutzgesetz zum besseren Opferschutz eingeführt wurde. Wir haben in den vergangenen Jahren laufend Verbesserungen für Opfer gesetzlich geregelt. So wurden im Jahre 2006 die psychosoziale und die juristische Prozessbegleitung eingeführt, wir haben im Jahr 2008 das zweite Opferschutzgesetz beschlossen und die Position der Ver­brechensopfer während des Strafverfahrens gestärkt.

Zielsicher wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgebaut. Keine Frage, dem Opferschutz ist auch weiterhin ein sehr hoher Stellenwert einzuräumen. Unsere Justizministerin hat bereits gesagt, dass das Augenmerk weiterhin auf der Bewahrung des Rechts- und Opferschutzes liegen wird. Die Rechte der Opfer werden nicht zurückgenommen; die Informationen sollen einfacher, klarer und effizienter trans­por­tiert werden. Die Funktionsfähigkeit der Justiz soll durch schlankere Verfahren gewahrt bleiben; gleichzeitig soll durch viele Einzelmaßnahmen der bürokratische Aufwand verringert und die Aufgaben vereinfacht werden.

Durch diese Maßnahmen werden die Rechte der Opfer keinesfalls beschnitten und die Möglichkeit der Fortführung der Verfahren wird nicht abgeschafft. Im Gegenteil: Dem Opfer wird durch ein rasches Verfahren eher geholfen. Wir haben im Koalitions­übereinkommen auch die Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen im Medienrecht und Verbesserungen des medienrechtlichen Schutzes von Opfern straf­barer Handlungen geplant.

Auch die Ausweitung des Identitätsschutzes auf Angehörige von Opfern und Tätern sowie auf Zeugen von Strafverfahren ist hier vorgesehen. Das sind wichtige Punkte, die noch umgesetzt werden müssen.

Im Bereich des Opferschutzes darf es auf keinen Fall einen Stillstand geben! (Abg. Pendl: Hervorragend!)

Abschließend möchte ich noch betonen, dass eine Kommission des Europarates fest­gestellt hat, dass die Effizienz der österreichischen Justiz im Bereich Opferschutz im Spitzenfeld liegt. Die Förderung der Vereine für Opferhilfe hat besondere Bedeu­tung – das ist nur logisch.

Die Justiz hat bisher sehr gut gearbeitet und unsere Frau Ministerin Bandion-Ortner ist Garant dafür, dass sie auch weiterhin erfolgreich arbeiten wird! (Beifall bei der ÖVP.)

17.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


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