Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 809

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Da der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen bei den Untersuchungs- und Straf­häftlingen im April 2009 schon bei 43 Prozent gelegen ist, müssen dringend Maßnah­men gesetzt werden, durch welche die Situation in den überlasteten Haftanstalten ent­schärft wird. Deshalb ist es erforderlich, direkt in den Hauptherkunftsländern auslän­discher Straftäter Haftanstalten zu errichten um die angespannte Situation in den österreichischen Haftanstalten zu entlasten. Die Haftkosten wären im Vergleich mit den in Österreich zu finanzierenden Kosten von etwa 100 Euro pro Hafttag deutlich billiger, die Haftbedingungen den Lebensbedingungen im Heimatland angemessen und eine Resozialisierung im Heimatland erleichtert.

Die Umsetzung aller obgenannten Maßnahmen müssten aus Sicht der BZÖ schon längst ein-geleitet sein, um die innere Sicherheit in Österreich wiederherzustellen. Da die für die Sicher-heit verantwortliche Bundesministerin für Inneres säumig und daher an ihrem Amt gescheitert ist kann der Nationalrat ihr nach Meinung der Antragsteller nur das Vertrauen versagen und damit eine Neubesetzung des Innenressorts erzwin­gen, sowie die Umsetzung dieser unverzichtbaren Maßnahmen durch Beschluss die­ses Antrags erzwingen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz der Bevölkerung endlich wirksam auf den akuten Sicherheitsnotstand zu reagieren und folgende Maßnahmen umgehend umzusetzen:

1. Die Grenzkontrollen an den Österreichischen Grenzen zu Ungarn, der Slowakei und Tschechien, nötigenfalls aber auch zu Deutschland oder Italien, sind wieder einzufüh-ren, solange durch die rasant angestiegene Kriminalität eine schwerwiegende Bedro­hung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit in Österreich gegeben ist. Bei der Aus-reise ausländischer Staatsangehöriger ist das Gepäck im Hinblick auf den ausufernden Kriminaltourismus verstärkt zu kontrollieren.

2. Die Bundesregierung und die Bundesministerin für Inneres werden im Interesse Öster-reichs weiters aufgefordert, auf europäischer Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die geplante EU-Asylrichtlinie zu verhindern, die z.B. eine Aus­dehnung des Familienbegriffs, die Angleichung der Leistungen aus der Grundver­sorgung an die So-zialhilfe, den Zugang zum Arbeitsmarkt und etwa die zwingende Entscheidung einer Justizbehörde über die Zulässigkeit der Anordnung von Schubhaft vorsieht, da sonst ein weiteres Ansteigen des Asylmissbrauchs, steigende finanzielle Belastungen und eine Verschärfung des Sicherheitsdefizits und der Arbeitslosigkeit drohen, statt dass die längst überfällige Entlastung erreicht würde.

3. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Inneres, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen, aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Änderungen der Bundesfinanzgesetze 2009 und 2010 samt den Per­sonalplänen und der Bundesfinanzrahmengesetze 2009 bis 2012 und 2010 bis 2013 zuzulei-ten, mit denen eine personelle Aufstockung der Polizei österreichweit um zumindest 5.000 (davon für Wien 1.500) veranschlagte Stellen vorgesehen wird, um die Polizei in die Lage zu versetzen, die Kriminalität wirksamer bekämpfen und die derzeit erschre-ckend niedrige Aufklärungsquote verbessern zu können.

4. Die Bundesministerin für Inneres wird weiters aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um in Zukunft die Einrichtung von Gemeindesicherheitswachkörpern bun-


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