Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 810

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desweit stärker zu forcieren und den verstärkten Einsatz von kontrollbefugten „Grätzelpoli-zisten“ sicherzustellen, damit wieder ortskundige Sicherheitsorgane zur Verfügung stehen, die durch den ständigen persönlichen Kontakt zur örtlichen Bevölkerung und die Kenntnis der Sicherheitslage vor Ort effizient Kriminalitäts­prävention betreiben und in Kenntnis ihrer lokalen Erscheinungsformen auf Kriminalität reagieren können.

5. Die Bundesministerin für Inneres, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen, werden des weiteren aufgefordert, dem Nationalrat e-hestmöglich Änderungen der Bundesfinanzgesetze 2009 und 2010 und der Bundesfi-nanzrahmengesetze 2009 bis 2012 und 2010 bis 2013 zuzuleiten, mit denen ange­sichts der dramatischen Entwicklung im Bereich der Einbruchskriminalität (2009 bisher Steigerungen um bis zu 65 % bei Einfamilienhäusern und 17% bei Wohnungsein­brüchen) ein Förderungsvolumen von 100 Mio. Euro für die Installation von privaten Anlagen zur Wohnungssicherung und Einbruchsprävention wie Sicherheitstüren und Alarmanlagen zur Verfügung zu stellen.

6. Vor dem Hintergrund der international zunehmenden Radikalisierung im Spannungs­feld religiöser und ethnischer Konflikte und der dramatischen einschlägigen Gewall­taten in Österreich in den letzten Wochen wird die Bundesministerin für Inneres aufge­fordert, eine „Sonderkommission-Ausländerkriminalität“ mit dem Schwerpunkt „Ethno­kriminalität“ einzurichten, die durch szenekundige Beamte einerseits präventiv einer Eskalation derartiger Gefahrenherde und damit einer Gefährdung in Österreich in Zukunft rechtzei-tig entgegenwirken, andererseits aber auch ein rechtzeitiges Ein­schreiten der Exekutive ermöglicht.

7. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Inneres aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die es ermöglichen, bekannten Hasspredigern, „Prob­lemgurus“ und Terrorverdächtigen die Einreise nach Österreich zu verwehren.

8. Die Bundesministerin für Inneres wird überdies aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den es Rechtsfolge wird, Personen, denen die Österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist, diese dann wieder zu entzie­hen, wenn diese Personen wegen gerichtlich strafbarer Handlungen mehrmals oder wegen einer solchen Handlung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden sind.

9. Angesichts der exorbitant steigenden Zahl ausländischer Strafhäftlinge, der ohnehin schon dramatischen Überlastungssituation in den österreichischen Haftanstalten und der bevorstehenden Personaleinsparungen in der Justiz in den kommenden Jahren wird die Bundesministerin für Justiz aufgefordert, sich in Verhandlungen mit den Herkunftsstaa-ten (unabhängig davon, ob sich diese innerhalb oder außerhalb der EU befinden) der zahlenmäßig am häufigsten in Österreich inhaftierten ausländischen Straftäter dafür ein-zusetzen, dass mit österreichischer Beteiligung Strafvollzug­sanstalten in den Heimatlän-dern gegen prompte Übernahme des Vollzugs der in Österreich verhängten Strafen er-richtet werden.

10. Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, eine spezielle Grenzschutz­einheit beim Bundesministerium für Inneres einzurichten, die über die notwendigen personellen und technischen Ressourcen verfügt, um zusätzlich zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine lückenlose Grenzüberwachung zu bewerkstelligen. Gleich­zeitig wird der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, mit denen die gesetzlichen Voraussetzun­gen dafür  geschaffen werden, dass Soldaten des Kommandos Militärstreife & Militärpolizei die sicherheitspo-lizeilichen Aufgaben der Exekutive bei der Grenzraumüberwachung und beim Objekt-schutz übernehmen.“

 


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