Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 818

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ten (DB) angehörenden Studentenverbindungen, ergaben besonders Aktivitäten der Wiener akademischen Burschenschaft Olympia.

Auf ihrer Homepage finden sich zahlreiche Links zu rechtsextremen Gruppen im In- und Ausland. Bei der von der Wiener Burschenschaft Olympia und der Vereinigung „Alter Burschenschaften“ in Österreich abgehaltenen Veranstaltung referierten zum Thema „Diktatur der Gutmenschen – das Ende der Meinungsfreiheit?“ der deutsche Rechtsextremist, Burschenschafter und NPD-Funktionär Dipl. Germanist Jürgen Schwab, der österreichische Rechtsextremist Dipl.Ing.Mag. Günther Rehak und der Rechtsextremistenvertreter, Rechtsanwalt Dr. Herbert Schaller.

Anlässlich eines Burschenschaftlichen Abends sprach der Verbandsbruder und Bundesobmann der deutschen Partei „Die Republikaner“, Dr. Rolf Schlierer. Auf die Bewertung dieser Partei als rechtsextrem im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz/ Deutschland wird verwiesen.

Als Beobachtungsobjekt im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes gelten Burschen­schaften des deutschnationalen oder nationalfreiheitlichen Korporationswesens, in deren Veröffentlichungen, Erklärungen und Abhandlungen der Gedanke an die deut­sche Einheit zum Ausdruck kommt, oder in welchen die Geringschätzung des Indivi­duums unter Hervorhebung „völkischer Interessen“, der „volkstumsbezogene Vater­landsbegriff“, verbunden mit der „deutschen Nation“ unter Missachtung der staatlichen Grenzen oder die Volksgemeinschaftsideologie des geschichtlichen Nationalsozialis­mus bzw. einzelne Komponenten davon, wenn auch mit kryptischer Umschreibung zu erkenn sind.

Den schwerwiegendsten Vorfall bildete der „Liederabend“ des deutschen Neonazis Michael Müller.

In diesem Zusammenhang berichtete der Direktor des BVT am 23. Jänner 2003 an den Kabinettschef des Innenministers:

„Sehr geehrter Herr Kabinettchef, lieber Christoph

1) Es gibt keinen internationalen Haftbefehl; auch in Deutschland nicht.

2) Es gibt auch keine rechtliche Grundlage, die Veranstaltung zu untersagen.

Aber

3) Das LVT Wien ist bei der Veranstaltung offiziell präsent.

4) Ein einschlägiger Straftatbestand in Österreich liegt nicht vor.

5) Bei Verstoß gegen das Verbotsgesetz wird eine Amtshandlung vor Ort gesetzt.

Weitere Maßnahmen

6) Eine Darstellung der Aktivitäten der gegenständlichen Burschenschaft wird durch das BVT der BPD-Wien übermittelt werden, um weitere Schritte im Hinblick auf die Einleitung eines Vereinsauflösungsverfahrens zu prüfen.

Dr. Polli

Direktor BVT“

Grundlage dazu bildete eine Aufforderung des Kabinettschef unter der Zahl: 108274/1-KBM/03:

„S.g. Herr Direktor,

 


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