Die Bundesregierung, und hier insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat sämtliche Berichte des Bundesamtes bzw. der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung betreffend die Wiener akademische Burschenschaft Olympia sowie betreffend Dr. Martin Graf zu übermitteln.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen aufgrund der untragbaren Aussagen des 3. Präsidenten des Nationalrates
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)
Begründung
In einem Kommentar, erschienen in der „Neuen Freien Zeitung“ am 21. Mai 2009, tätigt der Dritte Präsident des Nationalrates, Dr. Martin Graf, unter anderem folgende Aussagen: „Verlängerter Arm des Herrn Muzicant ist der gewalttätige linke Mob auf den Straßen.“ und „Mit seinen Beschimpfungen schafft der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Brutalität, weswegen sich schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus bezeichnet werden sollte.“
Die AntragstellerInnen distanzieren sich auf das Schärfste von allen politischen Äußerungen, die dazu geeignet sind, Menschen mit unterschiedlicher religiöser Orientierung oder unterschiedlichem ethnischen Hintergrund gegeneinander aufzubringen. Auf Grundlage dieser Wertehaltung verurteilen die Unterzeichneten die oben zitierten Äußerungen nachhaltig. Sie sind weder mit den ethischen, noch mit den demokratiepolitischen Standards, die in Österreich gelten und in gemeinsamer Verantwortung beachtet und geschützt werden müssen, vereinbart. Diese Standards gelten auch in Wahlkämpfen, also Zeiten zugespitzter politischer Auseinandersetzung.
Darüber hinaus erklärte der 3. Präsident des Nationalrates am 27.5.2009 gegenüber der APA: Allerdings betonte Graf, dass sich die FPÖ an den "antifaschistischen Grundkonsens" nicht gebunden fühle. "Wir sehen das nicht so, dass der antifaschistische Grundkonsens die Grundlage unserer Demokratie ist", so Graf.
Die Antragsteller halten in diesem Zusammenhang fest, dass sich Österreich bereits im Staatsvertrag von Wien gemäß Artikel 9.2 verpflichtet hat, „alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische...“.
Ein Präsident des Nationalrates hat als einer der höchsten Repräsentanten der Republik auch eine besondere Verantwortung. Durch seine untragbaren Aussagen hat Dr. Graf unter Beweis gestellt, dass er ganz offensichtlich nicht in der Lage ist, der Verantwortung dieses hohen Amtes gerecht zu werden. Die Aussagen von Dr. Graf schaden nicht nur dem Ansehen des österreichischen Parlaments, sondern auch dem internationalen Ruf Österreichs als Land, in dem kein Platz ist für Faschismus und Antisemitismus.
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