Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 863

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Wenn die Geringschätzung von Polizisten dermaßen extrem wird, wenn körperliche Attacken auf eine Polizistin mit 100 € im Wege einer Diversion zu erledigen sind, dann zeigt das auch von einer gewissen Haltung dieser Führung – und dieser Gesetze, die hier beschlossen worden sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist für einen Kriminalbeamten, der am Tatort wirklich genau aufarbeitet und tolle Ermittlungsarbeit leistet, nicht besonders motivierend, wenn er dann erfahren muss, dass aus Geldmangel Obduktionen nicht durchgeführt werden. Und ich zitiere hier auch einen Präsidenten der Gerichtsmedizin, der meinte, so werde die Stadt bald „eine optimale Region für den perfekten Mord“. – Das ist die Conclusio, Frau Minister. Und das sind keine erfreulichen Zustände, sondern das ist in Wahrheit konkursverdächtige Sicherheitspolitik – und das wird den österreichischen Bürger nicht freuen.

Ihre Sicherheitspolitik, Frau Minister Fekter, passt nicht in diese Zeit! Sie haben nicht reagiert! Wir fordern Sie dazu auf! Und ich bitte Sie abschließend – und vielleicht auch die Herren da oben –: Das Organmandat ist kein Tätigkeitsnachweis! Der gehört heraus! Mögen wir mit diesen Arbeitswerten und Kennzahlen jene Arbeit leisten, die jetzt häufig und sehr, sehr häufig anfällt: Einbruch, Diebstahl und diese Dinge gehören mit entsprechenden Kennzahlen ausgestattet (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Windholz) – und nicht, wie viele Mopedfahrer ich am Kreisverkehr „nieder­gehaut“ habe. Das kann nicht sein! Man verärgert damit die österreichische Bevölke­rung massiv! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.54


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mayerhofer, Herbert, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), Unterglie­derung 11 – Inneres, in der 23. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 29. Mai 2009

Momentan ist es gelebte Praxis, dass Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grund­ausbildung zu wenig verdienen, um eine Familie vernünftig erhalten zu können. Auch fehlen im ersten Jahr die Zulagen und Nebengebühren die dies erleichtern würden. Trotz des Versprechens der Frau Bundesministerin für Inneres jedes Jahr mehr Exekutivbeamte in die Grundausbildung aufnehmen zu wollen als bisher, im Bun­desfinanzgesetz 2009 und 2010 in den Anlagen IV – Personalpläne für 2009 und 2010 – ist dies verzeichnet, finden sich nicht genügend Interessenten. Nicht zu letzt liegt dies an der schlechten Entlohnung.

Gemäß einer schriftlichen Anfragebeantwortung der Bundeministerin für Inneres wer­den alle Exekutivbediensteten gem. § 36 VBG 1948 für die Dauer der polizeilichen Grundausbildung als Vertragsbedienstete des Bundes mit einem Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung aufgenommen. Als Ausbildungsbeitrag gebührt ein Ent­gelt von monatlich 50,29 % des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2. Die Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Über die in den §§ 16 und 22 VBG 1948 iVm den §§ 16, 17, 17a und 17b GebG 1956 vorgesehenen Vergütungen gebühren während


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