Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 873

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Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres werden auf­gefordert, sich auf Europäischer Ebene bzw. bei den entsprechenden Ratssitzungen gegen den Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Mindesnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten auszusprechen und diesen Ent­wurf abzulehnen.“

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Kollege Stadler hat den Inhalt dieses Antrages bereits in seinen Ausführungen am Beginn der Debatte ausführlich dargelegt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Hornek hat sich hier an dieses Rednerpult gestellt und hat versucht, die Sicherheitspolitik der Frau Innen­ministerin Fekter zu erklären. Alles, was davon bei mir hängengeblieben ist, war folgende Aussage: Die Kritik des BZÖ kann gar nicht stimmen, weil Peter Westenthaler seit zweieinhalb Jahren einen Prozess am Hals hängen hat. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Das gibt mir Gelegenheit – und ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Aussage; ich bin auch dankbar dafür, dass die Justizministerin heute hier ist –, nicht über diesen Pro­zess zu sprechen, sondern über die Justizverwaltung in diesem Land, und zwar anhand eines Beispiels.

Der Fall des Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus ist Ihnen sicher bekannt. Dieser Ministerpräsident hat durch welche Umstände auch immer den Tod einer Frau und Mutter verursacht, und dadurch ist ein Kind Halbwaise und ein Mann Witwer. Bei dem Prozess, der von Ihrer Justizverwaltung, Frau Ministerin, innerhalb von wenigen Wochen abgewickelt worden ist, ist herausgekommen, dass man offenbar straf- und taxfrei in diesem Land den Tod eines Menschen verursachen kann und ohne weiteren Skandal sozusagen im Vorübergehen 33 300 € zahlt. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der österreichischen Justizbehörde zur Strafverfol­gung ist ein Menschenleben 33 300 €, samt Schmerzensgeld von 5 000 €, und einen Prozessablauf von 24 Stunden wert. (Abg. Eßl: Das ist absoluter Schwachsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Auf der anderen Seite, sehr geehrter Herr Abgeordneter Hornek, erleben wir seit zweieinhalb Jahren einen politischen Prozess in diesem Land wegen einer vermeint­lichen Falschaussage, die vor zweieinhalb Jahren stattgefunden hat, mit medialer Berichterstattung, und da frage ich mich schon: Haben wir in diesem System der Justizverwaltung und der Strafverfolgung, und auch im Exekutivdienst, wirklich keine anderen Probleme, als ständig die Justiz dafür zu missbrauchen, parteipolitisch das Mütchen zu kühlen, wie es Sie, sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungs­bank, tun?! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Da wir jetzt von der parteipolitischen Einflussnahme sprechen, sehr geehrte Frau Innenministerin, weise ich Sie auf Folgendes hin (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek) – keep cool! Milch trinken! Ruhe einkehren lassen! –: Der Bericht des Europa­rates stellt eindeutig die parteipolitische Einflussnahme auf die Exekutivbehörden in Österreich, insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung und auch in anderen Bereichen, fest.

Dieser Bericht des Europarates (ein Manuskript in die Höhe haltend), der auf dem Tisch liegt, ist ein gedruckter Beweis dafür, Frau Innenministerin, dass Sie, anstatt sich um die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher zu kümmern, tagein, tagaus daran tüfteln, wie Sie die Exekutive in Österreich in parteipolitische Geiselhaft nehmen


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