Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 957

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Gemäß Art. 248 Abs. 1 EGV müsste der Europäische Rechnungshof dem Euro­päischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union jährlich eine Erklärung der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen - die sogenannte Zuverlässigkeitserklärung! Dies war ihm jedoch nicht möglich, da er sich auf der Grundlage seiner Prüfungen stets veranlasst sah, Vorbehalte und Einschränkungen wegen der zu hohen Quote an Fehlern und Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen anzubringen.

Nicht zuletzt im Sinne der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ein Anrecht auf maximale Transparenz betreffend die von ihnen finanzierten EU-Beiträ­ge haben, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Clearingstelle ein­zurichten, die geeignet ist, künftig die in der Vergangenheit auch vom Rechnungshof aufgezeigten Missstände im Bereich der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Finanzströme an die Europäischen Union sowie der Rückflüsse nach Österreich zu verhindern.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung des SPÖ-ÖVP Postenschachers durch Schaffung einer verfassungsgesetzlichen Grund­age für die Bestellung eines unabhängigen Mitglieds der Europäischen Kommission

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.) in der 23. Sitzung des Nationalrates

Die jüngste Diskussion rund um die Neubestellung der Mitglieder der Europäischen Kommission hat einmal mehr offenbart, dass hier weniger fachliche Qualifikations­kriterien für potentielle Kandidaten eine Rolle spielen sondern vielmehr auch die Beset­zung dieser Funktion zugegeben völlig offen auf der politischen Spielwiese und nach politischer Farbenlehre erfolgt.

Nachdem die SPÖ in Person des Bundeskanzler Faymann bereits im Februar dieses Jahres auf die Besetzung dieser Funktion öffentlich verzichtete, - Er werde keinen Protest anmelden, wenn der künftige Kommissar wieder von der ÖVP gestellt werde. - womit ganz offensichtlich zum Ausdruck gebracht wurde, worum es hier eigentlich geht – nämlich um die Verteidigung oder in diesem Fall eben um die Aufgabe partei­politischer Besitzstände, wird dieser Posten nun wohl der ÖVP zu kommen.

Leicht irritiert oder vielmehr amüsiert war der politisch Interessierte spätestens dann, als die Bundesgeschäftsführerin der SPÖ Laura Rudas ihre Position zum Thema EU-Kommissar, wohl in der Absicht, den Geruch parteipolitischer Agitation in diesem Zusammenhang damit abzustreifen versuchte, dass sie im Ö1 Morgenjournal am 17. 02.2009, wie nachfolgend wörtlich zitiert, die fachliche Qualifikation möglicher Kandi­daten ihrer eigenen Partei ganz offensichtlich in Abrede stellte:

„Rudas Laura (SPÖ)

 


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