Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 1003

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Die Finanz- und Wirtschaftskrise und die damit verbundene Kreditklemme bringen insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten im Bereich kurzfristiger Finanzierungen mit sich. Zu vernehmen ist, dass von den Banken Betriebsmittelkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen nur unter vergleichs­weise schlechten Bedingungen gewährt oder abgelehnt werden. In Betracht der wichtigen Funktionen der KMU´s erscheint daher eine stärkere Unterstützung dringend geboten. Zu bedenken ist insoweit, dass die KMU´s zu Recht als wesentliche Wirtschaftsmotoren Österreichs bezeichnet werden.

Daher ist eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben zu fordern, um die im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratenen kleinen und mittleren Unternehmen kurz- und mittelfristig zu stützen und unabhängiger von den Banken zu machen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Entwurf vorzu­legen, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beseitigung der Pensionsprivilegien in der Oesterreichischen Nationalbank

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.) in der 23. Sitzung des Nationalrates am 29.05.2009

Bereits im Jänner 1996 wurde von Abg. Dolinschek und Kollegen im Sinne der Beseiti­gung von Privilegien in der Österreichischen Nationalbank ein Entschließungsantrag mit der Zielsetzung eingebracht, „durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen eine Harmonisierung der Pensionssysteme dadurch zu erreichen, dass das Pensionsrecht des ASVG auch auf die Bediensteten der OeNB anzuwenden ist.“ 

Die in der Folge von der OeNB selbst in Angriff genommene „Pensionsreform“ änderte nichts am Umstand, dass neu eintretende OeNB-Mitarbeiter gegenüber ASVG-Pen­sionisten nach wie vor große Vorteile genießen. Diese Tatsache hat den Rech­nungs­hof in einem entsprechenden Prüfbericht (Reihe Bund 2006/9 Bd. 3 (Österreichische Nationalbank; Pensionsvorsorge) zu folgender Kritik veranlasst: 

„Die OeNB führte () für die ab 1. Mai 1998 aufgenommenen Dienstnehmer ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell ein. Dieses orientierte sich an den für die OeNB Dienstnehmer schon zuvor bestehenden günstigen Rahmenbedingungen. Da­durch blieb die erhebliche Besserstellung des neuen Pensionssystems der OeNB gegenüber dem ASVG-System weiterhin bestehen.“

 


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