Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 1009

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In einem Kommentar, erschienen in der „Neuen Freien Zeitung“ am 21. Mai 2009, tätigt der Dritte Präsident des Nationalrates, Dr. Martin Graf, unter anderem folgende Aus­sagen: „Verlängerter Arm des Herrn Muzicant (Anm.: Dr. Ariel Muzicant ist Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich) ist der gewalttätige linke Mob auf den Straßen.“ und „Mit seinen Beschimpfungen schafft der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Brutalität, weswegen sich schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus bezeichnet werden sollte.“.

Drei Parlamentsparteien (SPÖ, ÖVP, Grüne) haben das in einer Erklärung vom 27. Mai 2009 nachhaltig verurteilt, weil sie sich auf das Schärfste von allen politischen Äuße­rungen, die dazu geeignet sind, Menschen mit unterschiedlicher religiöser Orientierung oder unterschiedlichem ethnischen Hintergrund gegeneinander aufzubringen, distan­zieren. Angesichts der Tendenz der Aussagen Grafs ist von Bedeutung, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH die „kompromisslose Ablehnung des National­sozialismus ein grundlegendes Merkmal der wiedererstandenen Republik“ ist (VfGH 6. März 2008, B 225/07 mwN).

Präsident Graf hat es bis dato verabsäumt, sich von seinen Äußerungen, die einen Rücktritt von seinem verantwortungsvollen Staatsamt rechtfertigen würden, glaubhaft zu distanzieren.

Im Zuge der Debatte um die Äußerungen von Präsident Graf ist es zu weiteren Wort­meldungen aus verschiedenen Bereichen des politischen Spektrums gekommen, die inakzeptable persönliche und pauschale Unterstellungen, Beschimpfungen und Ver­höhnungen darstellen und der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit und ihrem historischen Gewicht nicht gerecht werden. Diese Wortmeldungen laufen auch der dringend gebote­nen und von vielen geforderten verbalen Mäßigung zuwider. Sie sind auch nicht durch einen Hinweis auf den laufenden Wahlkampf zu relativieren.

Viele Aspekte der Debatte konterkarieren überdies die seit vielen Jahren laufenden Bemühungen, die Jugend Österreichs gegen extremistisches Gedankengut immun zu machen und können aufgrund der Berichterstattung das Bild Österreichs im Ausland zu seinem Nachteil verzerren.

Neben Repräsentanten des Parlaments haben auch der Bundeskanzler und der Vize­kanzler deutliche Worte der Verurteilung zu diesen Äußerungen und deren Unverein­barkeit mit seiner Funktion als Dritter Nationalratspräsident gefunden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen weiterzuführen, die geeignet sind, eine nicht wieder gutzumachende Beeinträchtigung des Ansehens Österreichs im Ausland durch solche unverantwortlichen Äußerungen hintanzuhalten, insbesondere indem die dazu berufenen Behörden und Ministerien in Prävention, Aufklärung und Strafver­folgung den Entwicklungen im Bereich des politischen Extremismus nachhaltig größtes Augenmerk zuwenden,

und darüber hinaus im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Jugendpolitik Initiativen zu ergreifen, die der Jugend Österreichs den Wert von Toleranz und Respekt vor


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