ger und sachlicher Art und Weise und nicht in der Aufgeregtheit, wie das zuvor von Ihnen dargebracht wurde.
Jetzt zur Ärztegesetz-Novelle. Mit dieser werden, wie bereits gesagt wurde, einige Dinge transparenter; es werden Anerkennungsrichtlinien geschaffen und auch Verbesserungen hinsichtlich der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten erzielt. In diesem Zusammenhang gleich zur sogenannten 1 : 1-Ausbildung, das heißt, wenn eine Ausbildungsstelle dazukommt, muss auch gezwungenermaßen ein Facharzt dazukommen.
Wir alle, glaube ich, sind ja in den letzten Jahren von Kolleginnen und Kollegen damit befasst worden, dass es vor allem in Mangelfächern sehr schwierig ist, Fachärzte zu finden und die Ausbildung zu garantieren. Dem wird hiemit Rechnung getragen, indem per Verordnung des Ministers mehr oder weniger ein Mangelfach definiert werden kann – und im Falle eines Mangelfaches dann trotzdem ausgebildet werden kann.
Mit dieser Gesetzesnovelle wird aber auch für unsere Studentinnen und Studenten einiges getan; so wird zum Beispiel die Famulatur neu geregelt. Die Ausbildungssituation hat sich verändert, die Ausbildungsqualität hat sich verändert – und so ändern sich auch die Anforderungen, die an Famulantinnen und Famulanten im Spital gestellt werden. Dem wird mit dieser Ärztegesetz-Novelle Rechnung getragen, indem von der bloßen Hilfestellung bei ärztlichen Leistungen zur Durchführung einzelner ärztlicher Leistungen übergegangen wird. Damit wird man, wie ich meine, dem Ist-Zustand gerecht, und unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen Ärzte können in Rechtssicherheit arbeiten.
Nun zu den zwei Entschließungsanträgen, zu denen Frau Kollegin Belakowitsch gesprochen und gemeint hat, für mich sei das Populismus. Liebe Frau Kollegin Belakowitsch, Sie zitieren in Ihrem Entschließungsantrag ganz groß die UN-Konvention für Kinderrechte, schreiben aber in der Begründung dazu, die freiheitliche Gesundheitspolitik bekenne sich zur besten gesundheitlichen Versorgung aller Staatsbürger. – Sehen Sie, Frau Kollegin Belakowitsch, das unterscheidet uns, denn wir bekennen uns zur besten gesundheitlichen Versorgung aller in unserem Lande lebenden Menschen.
Zuerst im Entschließungsantrag die UN-Konvention für Kinderrechte zu zitieren, weiter unten dann aber ganz klar zu sagen, Migrantinnen und Migranten, die noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, wollen wir medizinisch nicht versorgen ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wo steht das?) „Aller Staatsbürger“ heißt es in Ihrem Antrag, daher meine Frage: Und was ist mit den anderen?!
Die FPÖ-Forderung nach einer eigenen Krankenversicherung für Nicht-Inländer ist ja hinlänglich bekannt und wird von uns auch weiterhin in allerschärfster Form abgelehnt. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Mag. Stefan: Ist ja genug Geld da! Es geht sich alles aus! Ja, da haben Sie eh recht!)
Zur Frage der Anerkennung der von Ihnen genannten Fächer: Im Jahre 2006 haben wir einen großen Fächer-Kanon von pädiatrischen Zusatzfächern genehmigt, und wir schauen uns einmal an, wie das wird, wie das kommt. Sie von der FPÖ sind ja immer diejenigen, die fordern, dass man zuerst einmal einen Arzt und dann erst den nächsten Arzt besuchen kann, und Sie verweisen stets auf e-card-Missbrauch und so weiter.
Wenn Eltern beispielsweise einen Kinderarzt aufsuchen, dann sage ich, dass mit geradezu hundertprozentiger Garantie dieser Kinderarzt – auch ohne Spezifizierung auf Kinderurologie oder Kinderradiologie – ganz genau weiß, welcher Kollege/welche Kollegin Erfahrungen auf welchem Gebiet hat, und richtig zuweist.
Zuletzt: Es gefällt mir, dass Sie, Frau Kollegin Belakowitsch, hier sagen, seitens der FPÖ gebe es ein klares Bekenntnis zu Gender medicine, denn ich erinnere mich auch an andere Aussagen seitens der FPÖ hier: „Genderwahn“, „Genderwahnsinn“ und so
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