Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 124

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Wenn ich 8 Prozent oder 9,4 Prozent Verzinsung bekomme, dann ist das Risiko damit eingepreist, das ich bei Eigenmittelinvestitionen habe. Bei einem Kredit würde ich eine so hohe Verzinsung daher naturgemäß nicht bekommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.)

Ich will aber jetzt nicht weiter auf diese Frage eingehen. Wir haben sie ja im Ausschuss schon ausreichend behandelt. Ich bin mir leider sicher, wir werden uns dort wieder über dieses Thema unterhalten. Kollege Kogler hat es schon angesprochen. Von der Zahlungsdienste-Richtlinie, die wir jetzt umsetzen, profitiert der Konsument ganz ein­deutig. Wir schaffen unterschiedliche zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche und auch kon­sumentenrechtliche Regelungen ab, harmonisieren sie also. Das erzeugt Rechtssicher­heit, das erzeugt eine Gebühreneinheit und eine sicherlich größere Vielfalt an Angebot, wovon wieder nur der Konsument profitiert.

Einen Problempunkt sehe ich allerdings, der mit der langen Erarbeitung dieser EU-Richtlinie zu tun hat, das sind die Zahlungsinstitute. Wir haben von den G 20 jüngst die Erklärung gehört, dass künftig alle Anbieter von allen Produkten und Dienstleistun­gen gleichen Regulierungen unterworfen werden sollen. Das ist bei den Zahlungsinsti­tuten leider nicht der Fall. Man kann sagen, sie sind nicht so systemrelevant. Aber ich bin sicher, würde die EU das jetzt regeln, dann würde sie keine Aufsicht light und keine reduzierte Eigenmittelunterlegung zugestehen. Das wird es zu beobachten geben, al­lerdings auch auf europäischem Niveau.

Ein letztes Wort zur Einlagensicherung: Ich bin derselben Meinung wie Kollege Stummvoll und Kollege Kogler, die betont haben, dass wir, wenn es die Krise erlaubt – die Lage ist nun entspannter, als sie letztes Jahr im Herbst war –, wieder die Relation zwischen Ertrag und Risiko herstellen müssen – auch für die Anleger und Sparer –, um eine Fehlentwicklung des Risikobewusstseins zu vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 10 der Tagesordnung.

15.00.47Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1267/AB


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend mit der Ord­nungszahl 1267/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich deren Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Dr. Moser als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.


15.01.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Wirtschaftsminister! Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich die Beantwortung meiner Anfrage ansehen, dann sehen Sie auf den ersten Blick, warum ich diese Anfragebeantwortung bespre-


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