Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 44

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Frauenwahlrecht und Zugang zu höherer Bildung gibt es noch nicht einmal 100 Jahre. In der Elterngeneration wurden die Rollenzuschreibungen oft so gemacht: die Frau im Haushalt, der Mann in der Arbeitswelt – und das ist selbstverständlich in den Köpfen teilweise noch vorhanden.

Gleichbehandlung ist das Ziel – selbstverständlich –, und daher diskutieren wir auch diesen Gleichbehandlungsbericht. Wir haben Fortschritte gemacht und können eines mit Sicherheit sagen, nämlich dass es nicht mehr als normal gilt, dass es nicht mehr als schick gilt, wenn Frauen in unserer Gesellschaft benachteiligt werden.

Kurz zum Bericht: Senat I befasst sich mit den Benachteiligungen, mit Diskriminierung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Haupttatbestand in Bezug auf diese Dis­kriminierungen stellt nach wie vor die sexuelle Belästigung dar, aber es gibt auch ande­re Benachteiligungen. 86 Prozent der AntragstellerInnen sind Frauen –das sagt schon einiges aus. Welche Benachteiligungen werden neben der sexuellen Belästigung vor allen Dingen angeklagt, worüber wird Beschwerde geführt? – Das sind zum Beispiel: Übergehen bei Jobvorrückungen, undurchsichtige Entlohnungsschemata und auch Ausbildungen, die nicht im gleichen Ausmaß wie für die männlichen Kollegen durchge­führt werden können.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein großes Thema für sehr viele Frauen. Dazu möchte ich schon sagen: Komplimente, Umarmungen, Blumensträuße sind grundsätzlich etwas Schönes, im Normalfall freut man sich darüber, aber nicht am Ar­beitsplatz und nicht, wenn sie unerwünscht sind.

Bezüglich sexueller Belästigung zeigt die Erfahrung des Senats, dass sehr häufig hier­archische Arbeitsverhältnisse damit verbunden sind. Das Opfer hat daher – verbunden mit den sexuellen Übergriffen – mit der Angst zu kämpfen, den Arbeitsplatz zu verlie­ren. Die Opfer berichten häufig von negativen Veränderungen ihrer Position am Ar­beitsplatz, nachdem sie zum Beispiel sexuelle Anträge von Vorgesetzten zurückgewie­sen haben. Plötzlich entspricht dann die Arbeitsleistung nicht mehr, es folgen Be­schimpfungen und Kündigungsandrohungen. Der Bericht zeigt auch Fälle unbegründe­ter und nicht auf die Arbeit bezogener MitarbeiterInnengespräche, unerwünschte Frei­zeiteinladungen, Fragen zum Sexualleben, Bemerkungen über den Körper und die Be­kleidung der Arbeitnehmerin – also des Opfers –, unerwünschte Berührungen, sexisti­sche Witze und Bilder nackter Frauen am Arbeitsplatz der Kollegen. Das ist alles eine Belästigung, wie man sie nicht haben will.

Ältere Frauen werden in Bewerbungsgesprächen mit der Aussage konfrontiert, man habe ein großes Büro und hätte doch lieber etwas Jüngeres in der Nähe, etwas Hüb­scheres zum Anschauen. – Auf die Gegenfrage, ob nicht die Leistung von Bedeutung wäre, wird dann der Telefonhörer aufgelegt; auch das ist nachzulesen im Bericht.

Frauen bekommen Absagen auf ihre Bewerbungen mit der Begründung, der Kollege, mit dem sie zusammenarbeiten würden, möge keine Frauen, oder sie würden ins Ar­beitsumfeld oder überhaupt in den Betrieb nicht hineinpassen.

Es gibt vereinzelt auch Diskriminierungen dieser Art, die Männer betreffen. Wir haben einen Fall nachzulesen gehabt, dass ein Bäckereiverkäufer nicht eingestellt wurde, weil er ein Mann war und das ein weiblicher Beruf sei.

In Senat II wird vor allen Dingen die Frage der ethnischen Zugehörigkeit besprochen. Die Frage der Ethnie ist eben das Hauptproblem, der Hauptgrund dafür, dass sich die Menschen an diesen Senat wenden und Beschwerde führen.

Grundsätzlich ist zu diesem Bericht zu sagen: Das Gesetz schafft den Rahmen und sagt – und das sagt es in Österreich sehr eindeutig –, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechtes oder Alters, ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung in keiner


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite