Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 45

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Weise benachteiligt, belästigt, beschimpft, herabgewürdigt, also diskriminiert werden dürfen. An uns allen, sehr geehrte Damen und Herren, liegt es, diese Gesetzeslage weiter bekannt zu machen, deren Vollzug zu beobachten und weitere Verbesserungen anzudenken.

Wir alle sind gefordert! Der Gleichbehandlungsbericht zeigt uns, Österreich ist gut – aber nichts soll uns daran hindern, noch besser zu werden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber für 5 Minuten zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.31.11

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Es ist völlig inakzeptabel, dass wir in Österreich noch immer so eine große Einkommensschere vorfinden, wird die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nicht müde, uns zu erklären; so erst kürzlich im Rahmen des 16. ÖGB-Frauenkongresses. Sie nennt die verteufelte Teilzeit als einen der Hauptgründe für die Gehaltsunterschiede bei Frauen und Männern. Ihr Schluss daraus ist, dass es absolut notwendig ist, dass die Verein­barkeit von Beruf und Familie endlich möglich sein muss – dem ist grundsätzlich zuzu­stimmen –, sie sagt aber auch, es müssen mehr Frauen in Vollzeit arbeiten, auch Frauen mit kleinen Kindern, und dies – so hat man den Eindruck – ob sie wollen oder nicht. – Das ist mit unserem Verständnis von der Wahlfreiheit nicht zu vereinbaren! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird immer deutlicher, dass die Einkom­mensunterschiede zwischen Frauen und Männern weniger auf die Diskriminierung durch den Arbeitgeber, sondern auf die unzulänglichen Berechnungsmethoden der Statistik Austria zurückzuführen sind. Die Berechnungsmethoden der Statistik Austria können in Wirklichkeit die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern gar nicht eindeutig festlegen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Hören Sie bitte zu, dann lernen Sie vielleicht noch etwas! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischen­ruf der Abg. Silhavy.)

Zur Berechnung werden nämlich Einkommensdaten von Österreichern und Österrei­cherinnen von den Finanzämtern übernommen, sprich Lohn- und Einkommensteuer­daten. (Abg. Gradauer – in Richtung der Abg. Silhavy –: Wo sind denn eure Männer?) Aus diesem Jahreseinkommen werden Statistiken errechnet, die mit den Ausführungen über die Diskriminierung beim Entgelt im Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft kaum zusammenpassen, denn darin werden bei 3,7 Millionen unselbständig Beschäf­tigten für das Jahr 2006 gerade einmal 175 und für das Jahr 2007 179 Beratungsfälle ausgewiesen, also 0,5 Promille.

Jeder kennt die bizarren Zahlen über die Einkommensdisparität bei Frauen und Män­nern, aber kaum jemand kennt auch eine Firma, die dermaßen diskriminierend ent­lohnt – bei gleicher Ausbildung, bei gleicher Einstufung und bei gleicher Leistung. (Abg. Mag. Schwentner: Sie haben den Bericht nicht gelesen!) – Eine Rückfrage bei der Statistik Austria bringt Klärung. Man darf und kann mangels gesetzlicher Ermächtigung gar nicht genauer rechnen. Man bekommt nicht alle Daten für eine genauere Berech­nung, obwohl diese in den Firmen vorhanden sind.

Was zum Beispiel bei der Statistik Austria nicht erhoben werden kann, ist die tatsächli­che Tätigkeit im Betrieb, die Einstufung in die Gehaltstafel, Beschäftigungsgruppe und Anzahl der Berufsjahre. Die Statistik Austria lässt uns darüber hinaus noch wissen, dass auch in Zukunft im Rahmen der allgemeinen Einkommensberichte nicht vorgese­hen ist, Kollektivverträge oder Berufsjahre in die Analyse miteinzubeziehen. Ist das nun


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