Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 54

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Auch an Ihnen ist wohl die Emanzipierung der Frauen nicht vorübergegangen. Immer­hin haben Sie ein paar Frauen in Ihren Reihen, manchmal dürfen sie sogar reden.

Und was das Wort „Quote“ anlangt, ist zu sagen: Man muss auch mit der Quote kein Problem haben. Ist es so, dass Sie nicht genügend qualifizierte Frauen haben? – Gera­de die fehlen bei Ihnen. Wenn Sie meinen, gerade die Qualifizierung von Frauen sei ausschlaggebend für eine Teilhabe von Frauen in Ihren Parteien (in Richtung FPÖ und BZÖ), dann schaut es ein bisschen schlimm aus bei Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

Dass noch viele Hürden zu überwinden sind, zeigt auch der vorliegende Bericht. Des­wegen ist es auch zu befürworten, dass wir diesen Bericht hier im Plenum ausreichend diskutieren, denn die Diskriminierung von Frauen gehört nach wie vor zum Alltag. Es gehört leider auch zum Alltag, dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörig­keit, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer sexuellen Zugehörigkeit diskriminiert werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Und wegen ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit!) – Das ist Ihr Problem. Wir tun das nicht. Nein. (Beifall bei den Grünen.)

Nicht immer weiß die eine oder der andere allerdings, dass das ihr oder ihm widerfah­rene Unrecht einklagbar ist. Da gibt es in Bezug auf das Gleichbehandlungsgesetz und auf die Gleichbehandlungsanwaltschaften doch noch einige Hürden. Eine ist nämlich das Gesetz selber. Das Gesetz ist dermaßen unübersichtlich, und zwar dadurch, dass es mehrmals renoviert, erneuert und ergänzt wurde, dass es einfach nicht mehr lesbar und ganz schwer verständlich ist – selbst mit den entsprechenden juridischen Kennt­nissen. (Zwischenruf des Abg. Großruck.– Das ist eine schwierige Sprache, und das sollte ein Gesetz sein, das für alle Menschen, in dem eben Menschenrechte verbrieft sind, zugänglich und lesbar sein sollte.

Da hilft auch eine ÖVP Leichter-Lesen-Broschüre nichts, in der das Gesetz in Groß­buchstaben geschrieben ist. (Abg. Hornek: Das ist Ihr Problem!) Man versteht es trotz­dem nicht! Das ist das Problem. Es soll aber zugänglich sein, nämlich nicht nur für Seh­schwache, sondern für alle Menschen. Und diese Unzumutbarkeit der Judikatur sollte man ändern. (Beifall bei den Grünen.)

Mehr als eigenartig ist es auch, dass die einzelnen Diskriminierungsgründe nach dem Gesetz ungleich behandelt werden. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum Ge­schlecht oder ethnische Zugehörigkeit mitunter besser geschützt sind als Alter oder se­xuelle Orientierung. Wenn ein lesbisches oder schwules Paar eine Wohnung sucht und diese nicht bekommt, weil es lesbisch oder schwul ist, so hat es keine Möglichkeit, sein Recht einzuklagen. Wenn ein Paar afrikanischer Herkunft eine Wohnung nicht be­kommt, so hat es immerhin die Möglichkeit, zur Gleichbehandlungsanwaltschaft zu ge­hen. Das muss dringend geändert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist auch nicht so, dass die Menschen in Wien, in der Steiermark, in Oberösterreich und in Tirol so viel selbstbewusster, so viel schlauer sind und ihre Rechte gescheiter einfordern, es ist nur so, dass in diesen Bundesländern Beratungsstellen vorhanden sind und in den anderen nicht. Das heißt, wenn jemand aus Jennersdorf kommt, dann hat sie oder er ganz schwer die Möglichkeit, irgendwo zu einer Gleichbehandlungsan­wältin hinzufahren; in der Steiermark hingegen gibt es diese Möglichkeit schon. Das schlägt sich dann auch in den Zahlen nieder: 28 Prozent der Beratungsfälle kommen jeweils aus Wien und der Steiermark, nur ein Prozent aus dem Burgenland.

Das heißt, wir bräuchten für jedes Bundesland eine Gleichbehandlungsanwaltschaft, die es ermöglicht, den Leuten Zugang zu ihrem Recht zu verschaffen, und zwar für je­den Diskriminierungsgrund. Das ist nämlich auch noch unterschiedlich. (Beifall bei den Grünen.)

Das Regierungsprogramm 2008 verspricht uns das, das hat uns auch das Regierungs­programm 2007 versprochen. Aber leider ist eine Verbesserung der personellen und fi-


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