Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 56

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer Gleichbe­handlungs-Bilanz für Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gleichbehandlungsausschus­ses über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungs­gesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36 der Beila­gen) (167 d.B.)

Österreich gehört zu jenen Staaten in der EU, die das Potential von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Wirtschaftsentwicklung in den letzten Jahren zuneh­mend weniger ausschöpfen. Die Beschäftigungsquote von Frauen liegt zwar in Öster­reich geringfügig über dem EU-Schnitt, im Unterschied zur Entwicklung in der EU sank sie aber in Österreich Mitte der 90er Jahre und stagniert. Rechnet man die Frauenbeschäftigung um in Vollzeitjobs, so ist sie in Österreich als einzigem der EU-15-Staaten in den letzten Jahren sogar rückläufig gewesen. Auch der Anteil der Manage­rinnen in Österreich ist rückläufig. Von 2000 auf 2005 ist die Zahl der weiblichen Füh­rungskräfte von 30,3 Prozent auf 27 Prozent gesunken (EU-Genderbericht 2008).

Im EU-Genderbericht 2008 wird festgestellt, dass die Einkommensschere rasant auf­geht. So lag die Einkommensdifferenz beim Bruttostundenverdienst im Jahr 2007 bei 25,5 Prozent. Im EU-Durchschnitt sind die Einkommensunterschiede bei den Brutto­stundenlöhnen mit 17,4 Prozent deutlich geringer. Nur in Estland ist der Einkommens­unterschied zwischen Frauen und Männern noch größer.

Die bisherigen Bemühungen, die Arbeitsmarktintegration von Frauen zu verbessern und die Einkommensschere zu schließen, müssen als zuwenig weit reichend und teil­weise gescheitert beurteilt werden. Frauenförderpolitik beschränkte sich in Österreich – durchaus im Unterschied zu anderen Staaten – bislang auf „weiche“ Maßnahmen wie Aufklärungsarbeit, Informations- und Schulungsangebote für Betriebe und das Erlas­sen von Frauenförderplänen. Allein das Beispiel Frauenförderpläne belegt, wie unter­schiedlich diese Maßnahmen in ihrer Qualität und ihrer Wirksamkeit ausfallen können: Frauenförderpläne können eine knappest gehaltene Pflichtübung sein, ein ausgefeiltes aber völlig unverbindliches Dokument ohne Durchsetzbarkeit im Betrieb oder ein tat­sächlich wirkungsvolles Instrument, mit dem Betriebe klar definierte Gleichstellungszie­le umsetzen.

Die Grünen halten verbesserte Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ein Schließen der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen für ein Gebot der Gerechtigkeit und Fairness, aber auch für eine Notwendigkeit im Interesse der wirt­schaftlichen Entwicklung Österreichs. Als einen Schritt in diese Richtung schlagen die Grünen daher vor, von Betrieben ab einer bestimmten Größenordnung das jährliche Vorlegen einer Gleichbehandlungs-Bilanz zu verlangen.

Dadurch sollen die Unternehmen angehalten werden, sich mit Fragen der Gleichstel­lung in ihrem Betrieb im Status Quo wie in Gleichstellungsmaßnahmen für die Zukunft auseinanderzusetzen. Österreich könnte mit dieser vergleichsweise einfachen Maß­nahme einen wichtigen Schritt zur Erreichung von EU-Gender Mainstreaming Zielen setzen. Ziel der Gleichbehandlungs-Bilanz ist es, Frauen im Betrieb in den Bereichen Beschäftigung, Aufstiegsmöglichkeiten und Einkommensgerechtigkeit zu fördern und betriebliche Gleichbehandlung einfach und transparent zu messen.

Das Modell einer Gleichbehandlungs-Bilanz hat jedenfalls geschlechtsspezifisch aufge­schlüsselte Daten zum Gesamtpersonalstand, zur Repräsentation der Geschlechter in


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