Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 57

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den Hierarchieebenen des Unternehmens sowie zu den Einkommen, jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren, zu enthalten. Die Bewertung dieser Daten, sowie die Bewertung der Unternehmensentwicklung über den Zeitraum der letzten drei Jahre, sollte durch ein Punktesystem mit einem Schwellenwert erfolgen. Der sich daraus er­gebende Wert sollte das Ausmaß an betrieblicher Gleichbehandlung von Männern und Frauen deutlich machen.

In Schweden sind bereits jetzt alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten ver­pflichtet einen betrieblichen Gleichbehandlungsplan zu erstellen, der unter anderem die Erfassung und Auswertung der betrieblichen Einkommensdaten beinhaltet. Auf diese Art und Weise wird Gleichbehandlung zu einem Thema für die Unternehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage be­treffend die Verpflichtung zur Erstellung einer betrieblichen Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen mit mehr als zehn MitarbeiterInnen vorzulegen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Hei­nisch-Hosek. – Bitte, Frau Ministerin.

 


11.59.07

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Hundstorfer! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich finde es wirklich prominent und wichtig, dass der erste Tagesordnungspunkt heute der Gleichbehandlung gewid­met ist. Das hatten wir in der Form eigentlich noch nie. Meistens werden solche The­men erst um 22 Uhr oder später behandelt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das heißt, über Gleichstellung zu reden ist eine gute Sache, aber ich glaube, dass wir uns auch einig sind, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir, wenn wir heute über diese beiden Berichte sprechen, immer auch meinen, dass es um ökonomische Unab­hängigkeit von Frauen geht, weil sich immer mehr Frauen an die Gleichbehandlungs­anwaltschaft, an die Gleichbehandlungskommission wenden, dass es um sexuelle Selbstbestimmung von Frauen geht, dass immer mehr Frauen es nicht wollen, am Ar­beitsplatz irgendwie sexuell belästigt zu werden – das ist auch einer der Hauptgründe, warum sich Frauen bei der Kommission, bei der Anwaltschaft beschweren –, und dass es in einem weiteren Schritt um das Recht auf ein gewaltfreies Leben geht.

Ich möchte auf die Berichte zurückkommen – wobei es für mich sehr verlockend wäre, auf die allgemeinen Statements, die ich für sehr wichtig und auch diskussionswürdig halte, einzugehen – und kurz auf den Gleichbehandlungsbericht 2006 und 2007 einge­hen, seinerzeit jedes Jahr zu legen, seit 2004 alle zwei Jahre. Es ist unser gemeinsa­mer Bericht. Wie Sie alle wissen, gibt es die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die Gleichbehandlungskommission prüft, ob das Gleichbehandlungsgebot eingehalten wird oder nicht, und die Gleichbehandlungsan­waltschaft informiert und berät. Und es waren immerhin 138 Personen, die sich an die­se Gleichbehandlungskommission gewandt haben. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

 


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