Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 58

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Die Gleichbehandlungskommission kann dann Gutachten erstellen. Wenn jemand den Weg zu Gericht beschreitet, kann dieses Gutachten vorgelagert sein, hat aber keine mitbestimmende Wirkung. Es hilft aber vielleicht, wenn Frauen sich trauen, diesen Weg zu beschreiten, dass es für sie dann leichter ist, diesen Schritt zu gehen. Wir wissen nämlich auch, dass viele sich dann zurückziehen, weil sie oft nicht wissen, wie das vor Gericht ausgeht und ob sie überhaupt eine Chance haben, das vor Gericht auch zu be­weisen – wobei wir Gott sei Dank ja auch schon die Beweislastumkehr haben.

Es waren, wie schon gesagt, 138 Fälle; die zwei Hauptgründe waren sexuelle Belästi­gung am Arbeitsplatz und Diskriminierungen beim Entgelt.

Und da sind wir bei der Gehaltsschere. Diesbezüglich bin ich natürlich nicht stolz auf Österreich, das können Sie mir glauben! Die „Rote Laterne“ haben wir nicht verdient, weil wir nicht Letzte sind, aber wir sind ziemlich weit hinten, was das anbelangt, letzt­endlich auch, weil die Berechnungen der EU anders geworden sind. Aber das soll kei­ne Ausrede sein – wir haben hier Handlungsbedarf und etwas zu tun.

Immerhin: Das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft gibt es heuer 30 Jah­re, und in 30 Jahren ist diese Schere natürlich nicht zusammengegangen, sondern, im Gegenteil, eher weiter auseinandergegangen.

Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Einer dieser Gründe ist, dass fast jede zweite Frau in Österreich in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis ist. Ich sehe Teil­zeit in einer großen Bandbreite und nicht einseitig, das können Sie mir glauben. Teilzeit selbst gewählt und freiwillig für einige Zeit – dagegen habe ich überhaupt nichts. Meine Aufgabe ist es nur, zu sagen: Achtung! Die Kindererziehungszeiten werden auch einige Zeit gut angerechnet, aber wenn das darüber hinaus ist, kann das pensionsmindernd wirken, was die Höhe der Pension anbelangt.

Nicht freiwillig gewählte Teilzeit kann eine Falle sein, weil man oft nicht mehr daraus herausfindet und weil Teilzeit in Österreich oft sehr schlecht bewertet ist. Ich sehe nicht ein, warum ein Teilzeitstundenlohn für die gleiche Arbeit geringer bewertet ist als ein Vollzeitstundenlohn.

Da gäbe es noch viel zu sagen. Ich will damit aber nur ausdrücken, dass Teilzeit von – bis gesehen werden kann: freiwillig, wenn ich das wähle, für eine Zeit lang gut, und auch Männer sollten vermehrt in Teilzeit gehen können. Ich glaube, dass es wichtig wäre, auch hier zu motivieren und Anregung zu geben. Und bei nicht freiwillig gewähl­ter Teilzeit sollten wir die Frauen ermutigen, dass sie so schnell wie möglich in eine Er­werbstätigkeit kommen, von der sie dann, wenn sie noch alleinstehend oder alleiner­ziehend sind, auch leben können. Das habe ich mit ökonomischer Unabhängigkeit ge­meint.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat 2006 mehr als 4 000 Personen beraten: 3 200 Frauen, 1 100 Männer, 2007 auch etwa in dieser Kategorie. Und ich möchte an dieser Stelle allen – und es sind rund 80 Perso­nen, die für die Männer und Frauen tätig sind, die dort Rat und Hilfe suchen oder sich an die Gleichbehandlungskommissionen in den Senaten I, II oder III wenden – sehr, sehr herzlich danken. Dass sie sicher nicht überbesetzt sind, was die Personalsituation anlangt, gebe ich offen und ehrlich zu; es könnte immer mehr sein, aber das gilt wahr­scheinlich für jeden Bereich. Jedenfalls wird dort hervorragende Arbeit geleistet, und an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – wir haben auch Männer dabei – sehr, sehr herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ja, wir stehen vor einer weiteren Veränderung, was das Gleichbehandlungsgesetz an­belangt, dem sogenannten Levelling Up, das heißt: Gründe, Alter, sexuelle Orientie­rung außerhalb der Arbeitswelt sind zu ergänzen. Es ist wichtig, dass auch hier Diskri-


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