Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 64

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12.25.10

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes in den Jahren 2006 und 2007, und dennoch ist der Bericht aktuell, wie wir aus den Fallschilderungen meiner Vorrednerin erkannt haben.

Warum ist es so wichtig, diesen Bericht hier zu diskutieren? – Wenn ich auf die Galerie schaue, so sehe ich viele Menschen, auch sehr viele junge Menschen, die uns zuhö­ren. Und genau darum geht es: dass die Menschen, unabhängig vom Geschlecht, un­abhängig vom Alter, von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, von ihrer sexuellen Orientie­rung, Gleichbehandlung erfahren, gerecht behandelt werden in diesem Land, in dem wir alle miteinander leben.

Ich denke – und das sei vor allem zu den KollegInnen von FPÖ und BZÖ gesagt –, wenn Sie den Bericht wirklich gelesen haben, werte KollegInnen, dann erkennen Sie aufgrund der Fallschilderungen die verschiedenen Formen der Diskriminierung, der Menschen heute in unserem Land noch ausgesetzt sind. Wenn Sie sich so dagegen verwahren, dass wir schon Maßnahmen ergriffen haben und weitere Maßnahmen for­dern, die zu einer besseren Gleichstellung und zu einer besseren Gleichbehandlung führen, dann muss ich Ihnen sagen: Wie soll denn sonst Ihr Lippenbekenntnis zu einer Gleichbehandlung, zu einer Nichtübervorteilung eines Geschlechts, wie es etwa in Ih­rem Beispiel zum Ausdruck gebracht wurde, tatsächlich umgesetzt werden? Wie soll das erfolgen, wenn wir keine Maßnahmen ergreifen? Sollen wir noch tausend Jahre warten, bis Frauen vielleicht einmal ein Fünkchen weiter gleichgestellt sind?

Das wollen wir nicht. Und wir wären heute noch nicht da, wo wir sind, wenn wir nicht in den siebziger Jahren mit einer Frauenministerin Dohnal Maßnahmen ergriffen hätten, damit wir wenigstens diese Schritte, die wir bis jetzt gesetzt haben, setzen konnten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Einen Punkt darf ich Ihnen noch sagen, wenn Sie schon dazwischen sprechen: Quote bedingt Qualität! Das ist nämlich genau Ihr Irrtum. Quote ist nicht gegen Qualität, son­dern Quote bedingt Qualität! Nur, wenn wir Qualität haben, können wir auch über Quo­ten reden. Das ist es! Und darum trauen wir uns auch, Quoten zu fordern, meine Da­men und Herren! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Auffällig in dem Bericht ist auch, dass wir immer stärker Mehrfachdiskriminierungen feststellen müssen, was einerseits die Befindlichkeit der Betroffenen noch viel massiver beeinträchtigt, auf der anderen Seite aber die Beratung und die Bearbeitung noch kom­plexer macht und vor allem von den Beraterinnen und Beratern multidisziplinäre Kennt­nisse erfordert.

Deutlich wird das auch durch die Entwicklung der Gleichbehandlungsanwaltschaft – das ist ja auch von meiner Vorrednerin schon zum Ausdruck gebracht worden –, die ja vorher einmal ausschließlich auf Fragen der Gleichbehandlung der Geschlechter spe­zialisiert war und die nun eine umfassende Antidiskriminierungseinrichtung geworden ist – was eine große Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, die aber wirklich eine sorgsame, sensible, hoch professionelle und kompetente Arbeit leis­ten. – Frau Bundesministerin, ich bitte Sie, den Kolleginnen und Kollegen in der Gleich­behandlungsanwaltschaft auch den Dank der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion zu übermitteln.

Wenn Sie den Bericht gelesen haben, meine Damen und Herren, dann haben Sie auch gesehen, dass von den rund 8 000 Fällen, die bearbeitet worden sind, ein Viertel der Fälle Männer betraf. Ich denke mir, dass diese Entwicklung der Inanspruchnahme der Gleichbehandlungsanwaltschaft durch Männer und Frauen vor allem durch die letzte Novelle, die bestimmt, dass ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts


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