Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 63

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sagen, ich sehe nicht ein, warum ich diskriminiert werde, ich suche meine Rechte, ich möchte mein Recht durchsetzen, in sehr vielen Fällen leider aufgrund der personell knappen Ressourcen nicht beraten werden können und leider im Stich gelassen wer­den.

Ein dritter großer Problembereich ist, dass die Opfer von Diskriminierung mit dem Pro­zess- und dem Kostenrisiko weitgehend alleingelassen sind. Wenn jemand sagt: Ich gehe zu Gericht und will mein Recht einklagen!, und nicht sehr begütert ist und sich einen Anwalt oder eine Anwältin nicht leisten kann und den Prozess vor Gericht dann auch verliert, dann hat diese Person nicht nur die Prozesskosten von sich selbst, son­dern auch die Prozesskosten der Gegenseite zu tragen. Und Sie können sich vorstel­len, dass das in sehr vielen Fällen dazu führt, dass Opfer von Diskriminierung sagen: Nein, dieses Risiko gehe ich lieber nicht ein, denn das könnte mich sehr teuer zu ste­hen kommen! – Das heißt, zur erlittenen Schmach und zur Diskriminierung kommt dann auch noch die Angst, finanziell selbst haften zu müssen.

Wenn wir als Gesetzgeber unserer Republik sagen, Diskriminierung darf nicht erlaubt werden, Diskriminierung ist inakzeptabel, dann sollten wir auch konsequent genug sein, jene Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind – egal, ob sie Frauen, Männer, ältere Menschen, Menschen mit anderer sexueller Orientierung, Minderheiten­angehörige sind –, mit Ressourcen zu unterstützen, damit sie ihr Recht auch wirklich durchsetzen können. Das ist leider noch immer nicht der Fall. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend möchte ich drei kurze Beispiele aus dem Bericht erwähnen, damit wir al­le wissen, um welche ganz konkreten Fälle im Alltag es geht:

Eine 48-jährige Frau bewirbt sich um einen Servierjob. Das Vorstellungsgespräch wird abgebrochen, nachdem sie die Frage nach ihrem Alter korrekt beantwortet hat, nämlich dass sie 48 Jahre alt ist. Der Grund, der genannt wird, ist: Die Geschäftsführung hat die Vorgabe, niemanden, der älter als 35 Jahre ist, einzustellen.

Wie kommt eine Frau – oder natürlich auch ein Mann – dazu, nur aufgrund seines oder ihres Alters von einer Bewerbung oder von einem Job ausgeschlossen zu werden?

Zweites Beispiel: Eine Österreicherin ruft für ihren Mann wegen eines Jobs bei der örtli­chen Müllabfuhr an. Auf Nachfrage, aus welchem Land ihr Mann komme, antwortete sie wahrheitsgemäß: aus Afrika. – Die Antwort, die sie bekommt, ist – ich zitiere –: Das brauchen wir hier nicht!, und die Dame am Telefon legt schon auf.

Ich frage uns alle: Wie kommt ein Mensch, der ganz legal hier lebt und hier arbeiten darf, dazu, nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch zugelassen zu werden, nur aufgrund seiner Hautfarbe? (Beifall bei den Grünen.)

Drittes Beispiel: Ein Mann arbeitet als Verkäufer in einem Schuhgeschäft und outet sich an seinem Arbeitsplatz als Homosexueller. Nach einem Jahr wird ihm von der Fi­lialleitung mitgeteilt, das Unternehmen möchte ihn kündigen, da er – Zitat – „zu extra­vagant“ sei. – Selbstverständlich ist das genauso eine Diskriminierung und genauso abzulehnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es sollte nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Wenn wir schon sagen, Diskriminierung ist inakzeptabel, wir kämpfen als Gesellschaft für Gleichbehandlung von allen Menschen, die in diesem Land leben, dann sollten wir auch die Konsequenzen ziehen, das Gleichbehandlungsgesetz verbessern und die Gleichbehandlungsanwaltschaften auch mit Mitteln ausstatten, damit sie Diskriminierte wirklich auch unterstützen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite